Verfassungswidrig: Mann klagt erfolgreich gegen verkürzten Genesenenstatus

Gera - In Thüringen ist ein Mann wegen der Verkürzung seines Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion vor Gericht gezogen - mit Erfolg.

Ein Mann aus Jena wollte die unangekündigte Verkürzung seines Genesenenstatus nicht hinnehmen. Er zog vor Gericht und gewann. (Symbolfoto)
Ein Mann aus Jena wollte die unangekündigte Verkürzung seines Genesenenstatus nicht hinnehmen. Er zog vor Gericht und gewann. (Symbolfoto)  © Sebastian Gollnow/dpa

Das Verwaltungsgericht in Gera entschied, dass der Jenaer nach seiner Covid-Infektion nun wieder für sechs statt für drei Monate genesen gilt. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Hintergrund der Klage war, dass das Robert Koch-Institut (RKI) im Januar den Genesenenstatus quasi über Nacht von sechs auf drei Monate herunterstuft hatte.

Informiert wurden die Menschen aber nicht. Die Ankündigung erfolgte damals lediglich im Internet.

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Vor allem wegen der mangelhaften und unmittelbaren Umsetzung sorgte die Entscheidung deutschlandweit für viel Kritik.

Laut dem Geraer Gericht ist die Verkürzung des Status wegen der erheblichen Grundrechtseinschränkung verfassungswidrig, so die Begründung.

Die Entscheidung aus Gera ist allerdings keine große Überraschung. Andere Verwaltungsgericht in ganz Deutschland urteilten bereits ähnlich.

Diese Gerichts-Entscheidung in Gera gilt nur für den Kläger.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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