128 sexuelle Übergriffe auf vier Jungen: Berliner Triebtäter muss lange in den Knast

Berlin - Er bot Familien Hilfe an und wurde dann zum Täter: Nach jahrelangem Missbrauch von Kindern ist ein 59-jähriger Berliner zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter am Kriminalgericht Moabit haben mindestens 128 sexuelle Übergriffe als erwiesen angesehen und sind dabei sogar noch von einem "absoluten Minimum" ausgegangen. (Archivfoto)
Die Richter am Kriminalgericht Moabit haben mindestens 128 sexuelle Übergriffe als erwiesen angesehen und sind dabei sogar noch von einem "absoluten Minimum" ausgegangen. (Archivfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Zudem ordnete das Landgericht der Hauptstadt am Freitag eine anschließende Sicherungsverwahrung an. 128 sexuelle Übergriffe in der Zeit von Mai 1999 bis September 2021 sahen die Richter als erwiesen an.

Die Opfer, vier Jungen, waren damals 6 bis 14 Jahre alt. Der Mann wurde unter anderem des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Einem Opfer soll der 59-Jährige ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen.

Der Mann habe Familien, die Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder hatten, seine Hilfe angeboten, hieß es im Urteil. So habe er die Kinder seiner Schwester und die einer damals guten Freundin betreut.

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Er sei routiniert vorgegangen und habe vor Übergriffen abgewartet, bis emotionale Bindungen entstanden waren. "Die Kinder sahen ihn als Vaterfigur an", sagte der Vorsitzende Richter.

Das habe der Angeklagte ausgenutzt und sie zu Opfern gemacht. Ein Junge sei bis heute in psychologischer Behandlung - "er kommt mit dem Konflikt nicht klar, dass eine Person, die ihm so nahe stand, so etwas Schlimmes gemacht hat".

Richter: Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr erforderlich

Der 59-Jährige verbleibt aufgrund einer pädophilen Störung nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. (Symbolfoto)
Der 59-Jährige verbleibt aufgrund einer pädophilen Störung nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. (Symbolfoto)  © Paul Zinken/dpa

Die Unterbringung des nicht vorbestraften Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach verbüßter Strafhaft sei wegen Wiederholungsgefahr erforderlich, so der Richter.

Diese ergebe sich aus einem vorliegenden Hang. Es bestehe bei dem Mann eine pädophile Störung - "ohne Therapie bleibt er gefährlich". Ein Erfolg einer Therapie sei allerdings nicht garantiert, eine Sicherungsverwahrung sei unerlässlich.

Seit Februar 2022 befindet sich der 59-Jährige aus Berlin-Wedding in Haft. Die fünfmonatige Verhandlung lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Der Mann gestand den Angaben zufolge teilweise. Bei der Anzahl der verurteilten Taten handele es sich nach Überzeugung des Gerichts um das "absolute Minimum".

Die Staatsanwältin hatte zwölf Jahre Haft und Anordnung von Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidigerinnen plädierten auf eine geringere Strafe ohne Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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