Von Christine Schultze
Gießen - Ein 32-jähriger ehemaliger Mitarbeiter einer Gießener Kita soll mithilfe von künstlicher Intelligenz pornografische Aufnahmen von Kindern erstellt haben, die dort betreut wurden.
Seit Anfang dieses Jahres werde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geführt, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit.
Im Rahmen der Ermittlungen habe es auch eine richterlich angeordnete Durchsuchung gegeben, bei der mehr als 20 Datenträger sichergestellt wurden. Derzeit würden diese noch ausgewertet.
Im Zuge einer ersten Sichtung habe sich gezeigt, dass es sich teils auch um KI-generierte kinderpornografische Bilder handele.
Es bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte "harmlose" Kinderfotos durch KI oder andere technische Mittel zu kinderpornografischen Darstellungen verändert habe, darunter Fotos und Videos.
Auf den Fall habe die gemeinnützige US-Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) die deutschen Behörden aufmerksam gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Verdächtiger auf freiem Fuß, Hinweise auf realen Missbrauch liegen nicht vor
Mangels Haftgründen befinde sich der Mann auf freiem Fuß, die Ermittlungen gegen ihn dauerten an. Belastbare Hinweise auf einen realen Missbrauch lägen bislang nicht vor.
Der Beschuldigte schweigt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang zu den Vorwürfen. Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden.
Von dem Träger der Kita, der mehrere Einrichtungen in und um Gießen betreibt, hieß es auf Anfrage, das Arbeitsverhältnis des Mannes sei im März nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung beendet worden. Zudem seien ein Betretungs- und Kontaktverbot gegen ihn verhängt und seine IT-Zugänge gesperrt worden.
Die Kita-Eltern seien bei einer gemeinsam mit der Kriminalpolizei organisierten Veranstaltung über die Vorwürfe informiert worden. Die Kripo habe mitgeteilt, dass die fraglichen Aufnahmen nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht ins Internet gelangt seien, hieß es von dem Träger.