Missbrauch von Säuglingen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Babysitter!

Karlsruhe/Köln - Das Urteil gegen den wegen sexuellen Missbrauchs von Säuglingen und Kleinkindern verurteilten ehemaligen Babysitter im Tatkomplex Wermelskirchen ist rechtskräftig.

Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen wurde zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen wurde zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag mit. Der 2. Strafsenat habe mit einem am 15. Februar gefassten Beschluss die Revision des Angeklagten verworfen. Die Verurteilung sei damit bestätigt.

Der Mann war im Februar 2023 vom Kölner Landgericht zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Den Opfern sollte der Serientäter Schmerzensgeld zahlen.

Die mehr als 100 Taten gehörten nach damaliger Einschätzung des Vorsitzenden Richters zum Schlimmsten, womit auch spezialisierte Ermittler in vielen Jahren konfrontiert worden waren.

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Der Deutsche hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte, der in Wermelskirchen nordöstlich von Köln wohnte, selbst auch auf Video fest. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.

Die Aufdeckung des Falls hatte große Welle geschlagen, weil er - ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre wie etwa in Bergisch Gladbach - zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte führte.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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