Nacktfoto von Sechsjährigem: 15 Jahre altes Bild im WhatsApp-Status sorgt für Hausdurchsuchung

Augsburg - Ein 59-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg hat sich wegen eines Statusbildes enormen Ärger bei der Polizei eingehandelt.

Das neue "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" könnte für einen 59-Jährigen wegen eines WhatsApp-Fotos viel Ärger bedeuten. (Symbolbild)
Das neue "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" könnte für einen 59-Jährigen wegen eines WhatsApp-Fotos viel Ärger bedeuten. (Symbolbild)  © Silas Stein/dpa

"Gezeigt wurde darauf ein ca. 6-jähriger Junge mit entblößtem Unterkörper, der auf einem Sofa sitzend mit gespreizten Beinen an seinem Geschlechtsteil spielte, während ein erwachsener Mann - nur mit Unterhose bekleidet - seinen Arm um die Schulter des Buben gelegt hatte", beschrieb die Polizei das Foto.

Eine Frau hatte das Bild im Bereich ihres Chatverlaufs entdeckt und am vergangenen Dienstag den Beamten gemeldet.

Die Ordnungshüter ermittelten wegen eines möglichen sexuellen Kindesmissbrauchs und konfrontierten den Vater des abgebildeten Kindes.

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"Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung und Sichtung der infrage kommenden elektronischen Medien stellte sich dann aber heraus, dass der tatverdächtige 59-Jährige aus dem Landkreis Augsburg offenbar über keinerlei weiteren strafrechtlich relevanten Bilder verfügt", hieß es.

Aufgeklärt konnte der Zwischenfall auch schnell werden: Der Sohn selbst war über das inzwischen 15 Jahre alte Foto gestolpert und hatte es seinem Vater geschickt.

Beide sahen in dem Motiv offenbar nicht mehr als eine witzige Momentaufnahme ohne sexuelle Hintergedanken.

Vater wegen Verbreitung von Kinderpornografie im Visier

Der Vater "wiederum fand es noch witziger, das Bild (sogar in Absprache mit seinem Sohn) als Whats-App-Statusfoto bei sich einzustellen, offenbar ohne sich dabei weitergehende Gedanken zu machen", erklärte die Polizei.

Einen sexuellen Missbrauch konnten Vater und Sohn damit ausräumen. Jedoch sorgt die Kindheitserinnerung dennoch für juristischen Ärger, wie die Polizei informierte.

"Seit dem 1. Juli 2021 ist das 'Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder' in Kraft getreten, das auch Verschärfungen bei den Strafen für Kinderpornografie mit sich bringt."

Der Vater muss sich wegen des Besitzes (oder sich Verschaffens) und - weil er das Bild in Socialmedia-Foren veröffentlicht hat - der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten. Es handelt sich dabei um einen Verbrechenstatbestand.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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