Papst Benedikt als Beklagter: Bistum strebt im Skandalpriester-Fall außergerichtliche Einigung an

Von Britta Schultejans

Traunstein - Der Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld für einen sexuell missbrauchten Ministranten machte vor allem wegen des Beklagten Papst Benedikt Schlagzeilen. Das Erzbistum München und Freising sucht nun eine Einigung.

Die katholische Kirche St. Nikolaus in Garching an der Alz. Hier trieb Priester H. nach seiner Versetzung sein Unwesen.  © Peter Kneffel/dpa

Die Parteien befänden sich inzwischen "in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen", sagte ein Sprecher des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur. 

Dort hatte der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen das Bistum vor inzwischen drei Jahren begonnen. "Ob und wann eine Einigung erzielt wird, kann jedoch noch nicht abgesehen werden", sagte der Gerichtssprecher.

Der Kläger gibt in dem Verfahren an, von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. 

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Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist. Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum - und auch Schadenersatz.

Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. 

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Wusste Papst Benedikt XVI. vom Missbrauch?

Der verstorbene Papst Benedikt XVI. soll von den Vorgängen um den Skandal-Priester H. gewusst haben.  © BR/dpa

Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern.

Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.

Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte.

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Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach seinem Tod abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge unklar war. 

Die Erzdiözese München und Freising äußerte sich auf Anfrage nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens und verwies auf das Landgericht.

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