Mord an Flüchtling auf Amrum: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe

Flensburg - Mehr als fünf Jahre nach dem Mord an einem Flüchtling auf Amrum hat die Staatsanwaltschaft Flensburg für eine 22-Jährige eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag nach den Schlussvorträgen mit.

Im Jahr 2017 suchten Polizisten an der Südspitze der Insel Amrum nach der Leiche des Flüchtlings. (Archivbild)
Im Jahr 2017 suchten Polizisten an der Südspitze der Insel Amrum nach der Leiche des Flüchtlings. (Archivbild)  © Polizeidirektion Flensburg

In dem nicht-öffentlichen Prozess muss sich die junge Deutsche wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten. Die Verteidigung hat nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag auf Freispruch plädiert, hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe. Die Nebenklage hat keinen konkreten Antrag gestellt.

Es geht um den Tod eines 27-jährigen Flüchtlings aus dem Irak. Der Bruder der Angeklagten und ihr damaliger Lebensgefährte sind 2018 in dem Fall bereits wegen Mordes verurteilt worden.

Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die beiden Deutschen den Flüchtling im April 2017 unter einem Vorwand in die Dünen der Nordseeinsel lockten und dort töteten.

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Dann vergruben sie die Leiche zwei Meter tief im Sand. Sie wurde erst Monate später gefunden.

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Die Staatsanwaltschaft hat gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben. (Symbolbild)  © Christophe Gateau/dpa

Der damalige Lebensgefährte der Angeklagten hatte diese nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Tattag mit Bildern konfrontiert, die sie und das spätere Opfer in einer "vertrauten Situation" gezeigt hätten. Die junge Frau habe demnach gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Dies habe ihr damaliger Freund geglaubt. Er habe sich bei ihr erkundigt, ob sie damit leben könne, wenn er den Iraker töten würde. Dies soll sie bejaht haben.

Da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war, ist die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer durchgehend nicht öffentlich. Obwohl in dem vorherigen Prozess Urteile wegen Mordes gesprochen wurden, hat die Staatsanwaltschaft gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Beihilfe zum Mord liegt juristisch nur dann vor, wenn die beschuldigte Person bereits konkrete Vorstellungen von der Art der Tatbegehung hat.

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Ein Urteil wird am 16. Februar verkündet.

Titelfoto: Polizeidirektion Flensburg

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