Blutbad in Stadtpark: Neue Erkenntnisse zum Messer-Mörder von Aschaffenburg

Aschaffenburg - Die zuständige Staatsanwaltschaft hat entschieden, ein Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Aschaffenburg einzuleiten.

War der Messerstecher von Aschaffenburg bei seiner Tat unter Umständen nicht zurechnungsfähig?
War der Messerstecher von Aschaffenburg bei seiner Tat unter Umständen nicht zurechnungsfähig?  © Daniel Löb/dpa

Grundlage dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das den 28-jährigen afghanischen Staatsbürger zum Tatzeitpunkt für schuldunfähig erklärt. Der Mann soll dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Der grausame Vorfall hatte sich am 22. Januar im Schöntal-Park ereignet. Laut Ermittlungen griff der psychisch kranke Mann gezielt eine Kindergartengruppe an. Er tötete einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen, der versucht hatte, den Kindern zu helfen.

Drei weitere Personen - darunter ein syrisches Mädchen und eine 59-jährige Erzieherin - wurden schwer verletzt. Das psychiatrische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Täter aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen.

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Der Beschuldigte war bereits vor der Tat polizeibekannt und mehrfach in psychiatrischer Behandlung. In seiner Wohnung fanden Ermittler entsprechende Medikamente. Die genaue Diagnose wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich gemacht.

Anders als im normalen Strafrecht steht beim eingeleiteten Sicherungsverfahren nicht die Bestrafung, sondern der Schutz der Gesellschaft im Vordergrund.

Ausreisepflichtiger Afghane zog Zweijährigem zunächst Mütze und Schal aus, dann stach er zu

Die Bluttat hatte sich Ende Januar im Schöntal-Park in Aschaffenburg ereignet.
Die Bluttat hatte sich Ende Januar im Schöntal-Park in Aschaffenburg ereignet.  © Ralf Hettler/dpa

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angriff auf wehrlose Kinder und ihre Betreuer zeigte besonders brutale Züge. So hatte der Täter dem zweijährigen Opfer zunächst Mütze und Schal abgenommen, bevor er mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser zustach. Eine Erzieherin, die eingreifen wollte, wurde zur Seite gestoßen und erlitt einen Handbruch.

Der ausreisepflichtige Afghane befindet sich seit seiner Festnahme in psychiatrischer Obhut. Das nun eingeleitete Verfahren soll sicherstellen, dass er auch langfristig keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt.

Titelfoto: Ralf Hettler/dpa

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