Bluttat von Aschaffenburg: An diesem Tag beginnt der Prozess gegen den Messerstecher

Von Angelika Resenhoeft

Aschaffenburg - Das Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Aschaffenburg beginnt am 16. Oktober. Das teilte das Landgericht Aschaffenburg mit. Insgesamt sind sechs Verhandlungstermine bis zum 30. Oktober angesetzt.

Nach der tödlichen Attacke im Aschaffenburger Park Schöntal brachten zahlreiche Menschen ihre Anteilnahme durch das Aufstellen von Kerzen zum Ausdruck.
Nach der tödlichen Attacke im Aschaffenburger Park Schöntal brachten zahlreiche Menschen ihre Anteilnahme durch das Aufstellen von Kerzen zum Ausdruck.  © NEWS5/Ferdinand Merzbach

Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.

Der 28 Jahre alte Afghane soll am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt.

Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gefunden - unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.

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Der Beschuldigte soll nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Messerstecher von Aschaffenburg bislang nur vorläufig in Psychiatrie

Die Behörde hatte deshalb einen Antrag auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren beim Landgericht eingereicht. Ein Psychiater hatte dem Flüchtling nach der Gewalttat eine psychische Erkrankung attestiert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.

Bisher ist der Mann vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Titelfoto: NEWS5/Ferdinand Merzbach

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