Leipziger (†34) vor Haustür getötet: Ermittlungen gegen zwei Verdächtige eingestellt

Leipzig - Fast acht Jahre ist es inzwischen her, dass Stefan M. (†34) in Leipzig gewaltsam ums Leben kam, erstochen von einem immer noch Unbekannten. Offenbar gerieten in dieser Zeit mehrere Verdächtige ins Visier der Behörden, doch nun wurden die Ermittlungen offiziell eingestellt.

Stefan M. (†34) starb, kurz nachdem er von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert worden war.
Stefan M. (†34) starb, kurz nachdem er von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert worden war.  © Polizeidirektion Leipzig

Das teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft am Freitagmorgen mit. Demnach werde auch die Fahndung nach dem möglichen Täter beendet.

Das dürfte für die Angehörigen ein Schlag ins Gesicht sein, denn es habe durchaus Ermittlungen gegen zwei Männer gegeben, hieß es, doch diese wurden im Oktober vergangenen Jahres eingestellt.

Der damals 34 Jahre alte Stefan M. war am späten Abend des 1. Oktober 2017 auf dem Heimweg in der Eduardstraße im Stadtteil Plagwitz von einem Unbekannten mit einem Messer so schwer am Hals verletzt worden, dass er starb.

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Ermittelt wurde wegen Mordes. Im Verlauf sei ein heute 38-jähriger Pole in Verdacht geraten, so die Staatsanwaltschaft. Dessen DNA habe am Schuh des Toten gesichert werden können.

"Im Ergebnis der weiteren Ermittlungen erhärtete sich dieser Tatverdacht jedoch nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht, welcher Voraussetzung für eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist", so ein Sprecher.

Außerdem ergaben die Ermittlungen einen Anfangsverdacht gegen einen heute 33 Jahre alten Syrer - auch seine DNA wurde am Opfer Stefan M. im Bereich der Schulter gefunden.

Mord an Stefan M. aus Leipzig: Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden

Das Opfer hatte fast seine Haustür erreicht, als der Angriff geschah. Bis heute ist unklar, wer für die Tat verantwortlich ist. (Archivbild)
Das Opfer hatte fast seine Haustür erreicht, als der Angriff geschah. Bis heute ist unklar, wer für die Tat verantwortlich ist. (Archivbild)  © Alexander Bischoff

Die Untersuchungen gestalteten sich schwierig: Der Mann habe zum Zeitpunkt der Tat an einer psychischen Erkrankung gelitten, galt laut Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Experten als schuldunfähig.

"Für eine strafrechtliche Sanktionierung war damit kein Raum", hieß es weiter. Denn offenbar ist der Zustand des 33-Jährigen so schlecht, dass er sich seit langer Zeit in ärztlicher Behandlung befindet.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe dennoch nicht und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Unklar sei zudem, ob man dem 33-Jährigen die Tat überhaupt nachweisen könnte.

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Laut Staatsanwaltschaft gebe es keine Belege dafür, dass die Männer das Opfer kannten.

Und: "Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Ermittlungsbehörden zu keinem Zeitpunkt von einer gemeinschaftlichen Tatbegehung der beiden Beschuldigten ausgegangen sind." Alles spreche für einen Einzeltäter, der sein Opfer zufällig ausgewählt habe.

Neue Ansätze und auch der Gesundheitszustand des 33-jährigen Verdächtigen sollen regelmäßig geprüft werden. "Das Verfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden. Das Verbrechen des Mordes verjährt nicht."

Titelfoto: Bildmontage: Polizeidirektion Leipzig, Alexander Bischoff

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