Sohn erschlägt Vater auf Hochzeitsfeier der Schwester! Haftstrafe nach Familien-Drama

Bad Häring – Im Juni ereignete sich auf einer Hochzeitsfeier in Tirol ein Familiendrama, als der Vater der Braut während eines Streits vom Sohn aus erster Ehe getötet wurde.

Vier Jahre lang muss ein 32-Jähriger wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an seinem Vater ins Gefängnis – wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Vier Jahre lang muss ein 32-Jähriger wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang an seinem Vater ins Gefängnis – wenn das Urteil rechtskräftig wird.  © 123rf/albund x1

Der 32 Jahre alte Angeklagte ist am Montag in Innsbruck zu vier Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verurteilt worden.

Während der Feierlichkeiten seien der Verurteilte und sein 63-jähriger Vater am 24. Juni gegen 20.30 Uhr vor die Tür eines Gasthauses nahe der bayerischen Grenze gegangen.

Während drinnen das Essen serviert wurde, gerieten die beiden stark alkoholisierten Männer auf dem Parkplatz in eine handfeste Auseinandersetzung.

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Der Vater hatte den Ermittlungen nach offenbar den ersten Schlag gegen seinen Sohn aus früherer Ehe durchgeführt. Daraufhin habe der Sohn zurückgeschlagen.

"Der Schlag war wirklich sehr heftig", sagte eine Gutachterin vor Gericht aus. Der Vater verlor dadurch das Gleichgewicht und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf.

Anwesende leisteten noch erste Hilfe, ein Hubschrauber brachte den Vater der Braut in eine Klinik, wo er am Abend des nächsten Tages seinen Verletzungen erlag. Laut Angaben, die bei der Verhandlung gemacht wurden, starb der 63 Jahre alte Mann an einem Riss einer Ader im Gehirn.

Sohn fühlte sich wegen neuer Familie des Vaters vernachlässigt

Wie in dem Prozess bekannt wurde, sei das Verhältnis zwischen dem 32-jährigen Angeklagten und seinem Vater bereits vor diesem tödlichen Streit sehr angespannt gewesen.

Die beiden hätten laut Aussagen des Verurteilten auch sechs Jahre lang keinen Kontakt zueinander mehr gehabt. Der Angeklagte erzählte, dass er als Kind seinen Vater sehr vermisst habe, weil sich dieser nur noch um seine neue Ehefrau und seine neue Familie gekümmert hätte.

Diese Vorwürfe, die er gegenüber seines Vaters erhob, waren demnach die Grundlage für die schwierige Beziehung der beiden zueinander. Das am Montag gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123rf/albund x1

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