Frau zündet ihren Mann an: So lange muss die Mörderin ins Gefängnis

Konstanz - Im Mordprozess gegen eine 84 Jahre alte Frau in Konstanz könnte am Freitag das Urteil fallen.

Die angeklagte 84-Jährige im Saal des Landgericht Konstanz.
Die angeklagte 84-Jährige im Saal des Landgericht Konstanz.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Der Verhandlungstag (10 Uhr) beginne zunächst mit den Plädoyers, anschließend solle es eine Entscheidung geben, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

Die Seniorin soll laut Anklage im vergangenen Januar zunächst mit einem Fleischerhammer aus Metall auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben. 

Als der 73-Jährige ihr den Hammer abnehmen und einen Notruf absetzen konnte, habe die Frau Benzin geholt, ihn damit übergossen und angezündet.

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Der Mann sei qualvoll gestorben, betonte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt im Juli. Die Tat sei gefühllos gewesen und zeige eine unbarmherzige Gesinnung. 

Weil auch Teile des Hauses in Brand gerieten, wurde der Frau neben Mord auch Brandstiftung vorgeworfen.

Das Motiv vermuteten die Ermittler nach früheren Angaben in der Lebenssituation des ehemaligen Paares. Der 73-Jährige habe die Frau trotz einer lange zurückliegenden Trennung weiterhin bei sich wohnen lassen.

Zuletzt hatte er sich aber wohl entschieden, das Haus zu verkaufen und eine neue Beziehung zu suchen.

Update, 13.31 Uhr: Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft für 84-Jährige

Im Mordprozess gegen eine 84 Jahre alte Frau in Konstanz hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. 

Die Seniorin soll im Januar zunächst mit einem Fleischerhammer auf den Kopf ihres 73 Jahre alten Ex-Mannes eingeschlagen haben. Anschließend habe die Frau ihn mit Benzin übergossen und angezündet. Weil auch Teile des Hauses in Brand gerieten, wird der Frau neben Mord auch Brandstiftung vorgeworfen.

Der Mann sei mindestens vier Minuten noch bei Bewusstsein gewesen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es handle sich um einen längeren Angriff aus einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung heraus. Die 84-Jährige habe ihren Ex-Mann töten wollen, weil sie ihm kein neues Leben gönnen wollte. Der 73-Jährige habe die Frau zwar trotz einer lange zurückliegenden Trennung weiter bei sich wohnen lassen. Zuletzt habe sich der Mann entschieden, das Haus zu verkaufen und eine neue Beziehung zu suchen.

Die Verteidigung sah in der Tat dagegen eine spontane Handlung aus Verzweiflung. Die 84-Jährige hätte bei einem Rauswurf "keine konkrete Lebensperspektive" mehr gehabt. Die Verteidigerin plädierte aufgrund besonderer Umstände für eine Freiheitsstrafe von weniger als zehn Jahren. 

Dieses Strafmaß bedeute für die Frau ohnehin lebenslänglich. Das Urteil wurde noch am Freitagnachmittag (14.30 Uhr) erwartet.

Update, 15.57 Uhr: Elf Jahre Haft für Mörderin

Wegen Mordes an ihrem Ex-Mann ist eine 84 Jahre alte Frau in Konstanz am Freitag zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden. 

Die Schwurkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Seniorin im Januar zunächst mit einem Fleischerhammer auf den 73-Jährigen eingeschlagen hatte. Als er ihr den Hammer abnehmen und einen Notruf absetzen konnte, übergoss die Frau ihn demnach gezielt mit Benzin und zündete ihn an. Der Vorsitzende Richter sprach von einem "absolut grausamen Mord". (Az.: 4 Ks 40 Js 1553/20)

Als Motiv sah das Gericht die Angst der 84-Jährigen an, von ihrem Ex-Mann aus dem Haus geworfen zu werden. Der 73-Jährige hatte die Frau zwar trotz einer lange zurückliegenden Trennung weiter bei sich wohnen lassen. 

Beide machten sich aber gegenseitig zunehmend das Leben schwer und litten unter gesundheitlichen Problemen. Zuletzt hatte sich der Mann entschieden, das Haus zu verkaufen und mit einer neuen Partnerin ein neues Leben zu beginnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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