Mordanklage nach tödlicher Verfolgungsjagd: Beschuldigter trotzdem wieder auf freiem Fuß
Dresden - Ein Unschuldiger wurde in den Tod gerissen, trotzdem ist der Mann frei, der dafür verantwortlich sein soll. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes gegen einen 23-Jährigen erhoben.
Dem jungen Mann, der sich im vergangenen Mai eine Verfolgungsjagd von Pirna bis nach Nickern mit der Polizei lieferte, wird unter anderem Mord, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
Das teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Demnach habe sich der 23-Jährige aber lediglich bis zum 1. Oktober in Untersuchungshaft befunden. Der Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, "da derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat schuldunfähig gewesen war", hieß es weiter.
Und so kann der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist und sich bisher laut den Behörden nicht zum Tatvorwurf geäußert habe, in Freiheit auf seinen Prozess warten.
Mit bis zu 115 km/h raste der Beschuldigte über mehrere rote Ampeln
Der Dresdner hatte sich am frühen Morgen des 9. Mai dieses Jahres unter Drogeneinfluss in Pirna einer Polizeikontrolle entzogen, nachdem er sowieso schon viel zu schnell unterwegs gewesen war. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung auf, während der damals 22-Jährige mit bis zu 115 km/h Richtung Dresden raste und dabei auch mehrere rote Ampeln überfuhr.
An der Kreuzung Dohnaer Straße/Langer Weg dann der tödliche Crash mit dem Ford des 32-jährigen Hannes T., der so schwer verletzt wurde, dass er vier Tage später starb.
Der Tote war Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr, die nach den Geschehnissen eine Spendenaktion zu Gunsten seiner Familie einrichtete.
Ebenso wie die Dresdner Stadtreinigung, bei der Hannes T. angestellt war. "Sein Tod sorgte für hohe Betroffenheit", sagte Geschäftsführer Alf Schwaten am Freitag zu TAG24. "Die Anteilnahme und Spendenbereitschaft der Kollegen war riesig (...) Der Familie konnte eine nicht kleine Summe übergeben werden", erinnerte er sich.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Zulassung der Anklage muss nun das Dresdner Landgericht entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Aktualisiert um 12.55 Uhr
Titelfoto: Bildmontage: Roland Halkasch, xcitepress/christian essler

