Mordfall Fabian (†8): Welche Rolle spielten psychische Probleme bei der Angeklagten?
Von Helmut Reuter
Rostock - Am 19. Verhandlungstag im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow sind noch viele Fragen offen. Unter anderem die, wie die psychischen Probleme der Angeklagten zu bewerten sind.
Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagte Frau hat nach Angaben ihres langjährigen Psychotherapeuten eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom.
Allerdings sei die Störung weniger schwer ausgeprägt, und er habe in der Behandlungszeit nie die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme gesehen, sagte der Therapeut, der die Angeklagte von 2017 bis 2025 behandelte und einen psychopathologischen Befund erstellte.
Sie habe ihm gegenüber von einer inneren Leere und einer ausgeprägten Angst vor Menschenmassen berichtet. Das sei auch ein Grund gewesen, warum sie nicht gearbeitet habe. Borderline-Störungen sind Persönlichkeitsstörungen, die vor allem durch die Instabilität von Emotionen, Stimmung und zwischenmenschlichen Beziehungen gekennzeichnet sind. Das treffe auf die Angeklagte zu, betonte der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Laut Staatsanwaltschaft soll die 30-jährige Deutsche Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben. Die Angeklagte, die bislang zu den Vorwürfen schweigt, war bis August 2025 vier Jahre mit Fabians Vater liiert und der Junge deshalb oft bei ihr.
Therapeut berichtet: "Als wäre es ihr eigenes Kind"
Auch bei den psychotherapeutischen Gesprächssitzungen war Fabian Thema. Die Angeklagte habe sehr viel für das Kind empfunden, "als wäre es ihr eigenes Kind", berichtete der Therapeut, der als sachverständiger Zeuge aussagte. Nach seinem Eindruck sei das Verhältnis zu Fabian sehr liebevoll und fürsorglich gewesen.
Die Angeklagte bezog wegen ihrer psychischen Probleme eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Richter Holger Schütt verwies darauf, dass sie dennoch täglich mit voller Leistungsfähigkeit ihre fünf Pferde versorgte und auch auf Turniere mit vielen Menschen fuhr.
"Ich sehe da schon einen Widerspruch", sagte auch der Zeuge.
Zwei Polizisten als Zeugen
Im Laufe der Jahre sei die Sozialphobie aber schwächer geworden. Seine Patientin habe sich nach seinem Eindruck auch in schwierigen Situationen gut abgrenzen können. Das sei etwa der Fall im Umgang mit dem leiblichen Vater ihres eigenen Sohnes gewesen, bei dem sie einen guten und souveränen Weg gefunden habe, sich zu distanzieren.
Als weitere Zeuge wurden zwei Polizeibeamte vernommen, die in die Suche nach Fabian beziehungsweise den späteren Ermittlungen eingebunden waren. Dabei ging es auch um den Tag der Durchsuchungsaktion und der anschließenden Festnahme der Angeklagten am 6. November vorigen Jahres. Bei der Durchsuchung habe sie noch ruhig und teilnahmslos gewirkt.
Als dann am Nachmittag die Festnahme angeordnet worden sei, habe sie emotional reagiert und geweint, sagte einer der Beamten.
Prozess pausiert bis 6. August
Die Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen, will sich aber nach Angaben ihrer Verteidiger im August äußern. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil, der bis 10. September terminiert ist. Der Prozess soll nach vier Wochen Pause am 6. August fortgesetzt werden. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Teil des Prozesses sind auch die aus einer Telefonüberwachung gesicherten Daten sowie zahlreiche WhatsApp-Sprachnachrichten der Angeklagten. Auf Bildschirmen und Großleinwänden werden zudem Fotos, Videos und Schriftstücke gezeigt.
Die Sachakte zu dem Fall umfasst 19 Bände, ausgedruckt wären das 45.000 Blatt Papier. Dazu gibt es noch 28 Sonderhefte und diverse Beiakten. Als elektronische Spuren liegen der Kammer 3,6 Terrabyte vor.
Titelfoto: Bildmontage: Danny Gohlke/dpa, Polizeipräsidium Rostock
