Nach tödlichem Messerangriff auf Nachbarn: Muss Täter dauerhaft in Psychiatrie?

Mannheim - Weil er im schuldunfähigen Zustand eine 73 Jahre alte Frau erstochen haben soll, will die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen.

Im Mannheimer Landgericht wird über die Zukunft des Angeklagten entschieden.
Im Mannheimer Landgericht wird über die Zukunft des Angeklagten entschieden.  © Uli Deck/dpa

In der Antragsschrift an das Landgericht legt sie dem zur Tatzeit 42-Jährigen Totschlag sowie zweifachen versuchten Totschlag zur Last, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am heutigen Freitag mitteilte. Nach dem vorläufigen Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens handelte er im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Der Mann soll sich im Dezember 2023 dazu entschlossen haben, in einem Mehrfamilienhaus in Mannheim andere Bewohner zu töten. Zunächst ging er zur Wohnung der 73-Jährigen.

Dort habe er geklingelt. Die Frau habe die Tür geöffnet, danach habe der Mann mit einem Messer auf sie eingestochen.

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Zugleich soll er mit einem in der Wohnung befindlichen Holzstab und einem Hammer auf sie eingeschlagen haben. Die Frau starb wenig später.

Der 42-Jährige mutmaßliche Täter ist nach wie vor in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Über seine dauerhafte Einweisung muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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