Schülerin erwürgt und entkleidet: Härteres Urteil nach Mord an 14-Jähriger

Von Nicole Schippers

Kassel - Im Revisionsprozess gegen einen 23-Jährigen wegen der Tötung einer 14-Jährigen aus Bad Emstal ist das Urteil deutlich härter ausgefallen.

Vor dem Landgericht Kassel wurde am Freitag ein Revisionsprozess zu einem Mord an einer 14-Jährigen mit einem Urteil abgeschlossen. (Symbolfoto)  © Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa

Das Landgericht Kassel verurteilte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte.

Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 23-Jährige war wegen der Tat bereits im Mai 2024 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer damals den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

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Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

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Bewusstlos gewürgt und entkleidet

Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Bekannte der Schülerin hatte in dem Verfahren gestanden, die 14-Jährige im September 2023 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten habe er sie nicht wollen, gab er damals an.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsangehörige seine Bekannte erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft hin teilweise auf. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte.

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