Urteil in wenigen Tagen erwartet: Doch damit könnte der Prozess um Fabian (†8) noch nicht beendet sein
Von Christopher Hirsch
Rostock - Es ist der 35. und letzte Prozesstermin am Landgericht Rostock im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow. Die Urteilsverkündung am Dienstag stellt zumindest einen vorläufigen Abschluss in dem Mammutverfahren dar.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Doch wäre auch ein anderes Urteil denkbar? "Theoretisch kommt auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht", erklärt Gerichtssprecherin Anne Kruse. Dies könne der Fall sein, wenn die Kammer zwar von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt ist, aber keine Mordmerkmale erfüllt sieht.
Kruse hält das aber im Falle einer Verurteilung nur für eine theoretische Möglichkeit. "Im Grunde gibt es aus meiner Sicht neben Verurteilung und Freispruch keine relevanten Optionen." Beide Verteidiger der Angeklagten haben einen Freispruch beantragt.
Was genau am Dienstag passieren soll? Der Vorsitzende Richter Holger Schütt wird das Urteil vortragen und anschließend die Urteilsgründe.
Fall Fabian: Parteien können nach der Urteilsverkündung Revision einlegen
Kruse schätzt, dass die zusammenfassende mündliche Begründung wegen des Umfangs der Beweisaufnahme zwei bis drei Stunden dauern wird.
Und ob der Fall damit endgültig beendet ist? Wahrscheinlich nicht. Die Parteien haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Im Rahmen einer Revision werden nicht etwa die Beweisaufnahmen neu aufgerollt. Es wird vielmehr geprüft, ob der Prozess und das Urteil rechtsfehlerfrei sind.
Der BGH entscheidet in aller Regel solche Fälle im schriftlichen Verfahren. Nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen entscheidet er eigenen Angaben zufolge aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil.
Die Angeklagte hat im Rahmen ihres letzten Wortes nach den Plädoyers bereits angekündigt, bis vor das nach ihren Worten höchste Gericht zu gehen. "Ich werde so lange kämpfen, bis ich wieder auf freiem Fuß bin", hatte sie gesagt. Im Falle eines Freispruchs dürften wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision einlegen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 zu Hause abgeholt und wenig später an einem Tümpel südwestlich von Güstrow erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Die Frau hat mehrfach ihre Unschuld beteuert.
Titelfoto: Fotomontage: Bernd Wüstneck/dpa, Polizeipräsidium Rostock

