Urteil nach Mord an Prostituiertem: Irrer Fall nach mehr als 43 Jahren gelöst

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Hamburg - Es ist offiziell! Mehr als 43 Jahre nach dem Mord an einem Prostituierten in Hamburg ist das Urteil gegen den damaligen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des 62-Jährigen zurück.

Ein heute 62-Jähriger soll im Januar 1983 einen Prostituierten in Hamburg ermordet haben. Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.
Ein heute 62-Jähriger soll im Januar 1983 einen Prostituierten in Hamburg ermordet haben. Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.  © Markus Scholz/dpa

Laut Begründung des BGH habe die Überprüfung des Urteils des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Landgericht hatte den gehörlosen Mann am 28. Mai wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Demnach traf der damals 18-Jährige in der Nacht auf den 11. Januar 1983 im Rotlichtmilieu auf St. Pauli auf das spätere Opfer, einen transsexuellen Prostituierten. Von diesem ließ er sich zu dessen Wohnwagen in Hammerbrook mitnehmen.

Anstatt sich dort mit ihm zu vergnügen, wollte der junge Mann sein Opfer nach Überzeugung des Gerichts beklauen. Um ohne Widerstand an dessen Geld zu kommen, erschoss der Angeklagte den Prostituierten aus kurzer Distanz unvermittelt mit einem Revolver, ehe er flüchtete.

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Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Täter jahrzehntelang nicht identifiziert werden. Im Jahr 2004 wurde zwar eine DNA-Spur im Auto des Opfers entschlüsselt, doch erst im vergangenen Jahr befasste sich eine Polizistin erneut intensiv mit dem Fall.

Neuerliche Ermittlungen führten nach Jahrzehnten zur Verhaftung des Mannes

Der Mann wurde erst im November 2025 verhaftet - fast 43 Jahre nach der Tat. (Symbolfoto)
Der Mann wurde erst im November 2025 verhaftet - fast 43 Jahre nach der Tat. (Symbolfoto)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die neuerlichen Ermittlungen führten schließlich zur Verhaftung des Verdächtigen im November 2025. Im anschließenden Prozess sah das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke, der Habgier und des Handelns zur Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an.

Da seit 1979 in Deutschland gilt, dass Mord nicht verjährt, wurde der Angeklagte entsprechend verurteilt. Das Gericht wandte dabei das Jugendstrafrecht an, da der heute 62-Jährige zur Tatzeit ein Heranwachsender gewesen war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Letztlich wurden es sechs Jahre und drei Monate Haft, die nun final bestätigt wurden.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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