War es doch Mord an der Ex? 28-Jähriger nach Wiederaufnahme erneut vor Gericht

Deggendorf/Passau - Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Niederbayern wird vor dem Landgericht Deggendorf neu aufgerollt.

Weil Freunde im ersten Prozess falsche Aussagen gemacht haben sollen, muss ein heute 28 Jahre alter Mann mit einer härteren Strafe rechnen.
Weil Freunde im ersten Prozess falsche Aussagen gemacht haben sollen, muss ein heute 28 Jahre alter Mann mit einer härteren Strafe rechnen.  © Lino Mirgeler/dpa

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen den heute 28 Jahre alten Ex-Freund des Opfers beginnt am Dienstag um 9 Uhr.

Der Mann war im November 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags an der 20 Jahre alten Mutter seines kleinen Sohnes zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt ist der Mann erneut angeklagt - dieses Mal wegen Mordes.

Bereits im ersten Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord angelastet.

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Er hatte die Tötung der Frau gestanden. Unklar geblieben war jedoch, ob er sie im Schlaf umgebracht hatte - was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte. Die Richter verurteilten den Mann dann wegen Totschlags.

Für ein Wiederaufnahmeverfahren bedarf es spezieller Voraussetzungen, etwa ein Ersturteil, das möglicherweise auf der Falschaussage eines Zeugen beruht. Das ist hier nach Justizangaben der Fall.

Freunde des Angeklagten mit falschen Aussagen im ersten Prozess

Zwei Freunde des Angeklagten hatten im ersten Prozess falsch ausgesagt und wurden dafür 2019 wegen falscher uneidlicher Aussage vor dem Amtsgericht Passau verurteilt.

Das Landgericht Deggendorf kam zu dem Schluss, es sei nicht auszuschließen, dass die Richter 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten, und ließ die Wiederaufnahme zu.

Für das Verfahren mit Dutzenden Zeugen sind zunächst zehn Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte Anfang Juni fallen.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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