Nazi-Demo wird für so manchen Rechten ein juristisches Nachspiel haben
Bielefeld - Die Bürger stellten sich bunt und lautstark den Nazis, die am Samstag durch Bielefeld marschierten (TAG24 berichtete), gegenüber und zeigten sich als eine Einheit gegen Rechts. Für den ein oder anderen Neonazi wird der Auftritt in der Innenstadt allerdings noch ein juristisches Nachspiel haben.

Einige der Rechtsradikalen sollen laut Angaben einiger Gegendemonstranten die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" gerufen haben, was strafrechtlich relevant ist.
Genauso sollen einige Teilnehmer des Naziaufmarsches den sogenannten Kühnen-Gruß, der verboten und zudem strafbar ist, gezeigt haben. Dieser Gruß geht auf Michael Kühnen zurück, der in 80ern ein großer Nazianführer war.
Zudem soll auch ein Hitlergruß gezeigt worden sein. Erschreckend war außerdem das T-Shirt eines Demonstranten, auf dem stand: "Auschwitz, ich hätte da mal eine Frage ..."
Dem gegenüber stand Protest jeglicher Art. So hielten einige Gegendemonstranten Plakate mit dem Slogan "Hass ist krass, Liebe ist krasser" oder "Hafergebäck statt Haverbeck" hoch.
Einen lautstarken Protest setzte vor allem der Bunker Ulmenwall. Gerade als die Rechtsradikalen am Landgericht Folklorelieder hören wollten, schallte aus den Lautsprechern des Bunkers der Anti-Nazi-Song "Schrei nach Liebe" von der Punk-Band die Ärzte.
Insgesamt nahm die Polizei am Demo-Tag 19 Straftaten auf.
