Görlitz - Für die Bundespolizei Ludwigsdorf war es ein arbeitsreiches Wochenende: Im Rahmen der Grenzkontrolle zu Polen stoppten sie 29 unerlaubte Einreisen und landeten insgesamt 30 Fahndungstreffer.
Bereits am Freitag fischten sie einen Mann aus der Türkei auf der A4 heraus, der versuchte, sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel auszuweisen. Wie sich herausstellte, war das Dokument bereits widerrufen worden und somit ungültig.
Da er keine weiteren Dokumente besaß, die ihn hier zum Aufenthalt berechtigten, wiesen die Beamten den Mann zurück nach Polen.
Wenig später scheiterte auch ein tadschikischer Staatsangehöriger, der als Beifahrer in einem polnischen Lkw unterwegs war, bei der Einreise am Grenzübergang Ludwigsdorf.
Er konnte lediglich einen Antrag auf eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Polen vorweisen, über den allerdings noch nicht entschieden wurde. Da ihn dies nicht zur Einreise berechtigte, war für ihn die Reise an der Stelle vorbei. Für den Mann ging es ebenfalls zurück nach Polen.
Am Samstag stoppten die Beamten elf Ukrainer, die die zulässige visafreie Zeit von 90 Tagen bereits überschritten hatten. Da ihr Aufenthaltsrecht im Wesentlichen auf Polen beschränkt war, muss sich die Gruppe jetzt wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Bundespolizei landet zahlreiche Fahndungstreffer
Am Sonntag verhinderte die Bundespolizei eine unerlaubte Erwerbstätigkeit. Ein Bengale, der in Begleitung eines Mannes aus Litauen einreiste, besaß zwar einen gültigen litauischen Aufenthaltstitel, erklärte jedoch, in Deutschland für eine litauische Firma arbeiten zu wollen.
Da er die erforderlichen Dokumente nicht vorzeigen konnte, wurde dem Mann die Einreise verweigert.
Gleichzeitig landeten die Beamten 30 Fahndungstreffer. Darunter befanden sich auch vier polnische Personen, die per Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Hagen, Hannover, Dresden und Görlitz wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz und Diebstahls gesucht wurden.
Zwei der vier Polen konnten ihre Geldstrafen bezahlen und durften weiterreisen. Die anderen beiden sitzen nun in der JVA ein.