"Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!" Zöllner stellen über 45 Kilo in Postpaketen sicher

Hamburg - Nach fast drei Jahren Corona-Einschränkungen und einem bundesweiten Verkaufsverbot von Böllern und Raketen 2021 ist der Andrang auf Silvester-Knaller dieses Jahr umso größer. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht nur bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.

Allein im Dezember haben die Zollmitarbeiter 3690 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von mehr als 45 Kilo im Postverkehr sichergestellt.
Allein im Dezember haben die Zollmitarbeiter 3690 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von mehr als 45 Kilo im Postverkehr sichergestellt.  © Hauptzollamt Hamburg

Wie das Hauptzollamt Hamburg am Freitag mitteilte, werden insbesondere in den Tagen vor Silvester Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Allein im Dezember haben die Zollmitarbeiter 3690 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von mehr als 45 Kilo im Postverkehr sichergestellt. Diese Fälle werden nach den Angaben nun vom Zollfahndungsamt Hamburg weiterverfolgt.

Jede Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit der CE-Kennzeichnung versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.

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"Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die Verwendung von nicht konformen Raketen und Knallern auch schlimme Folgen für Gesundheit und Leben haben", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

"Also Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"

Titelfoto: Hauptzollamt Hamburg

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