Frau stürzt nach Streit mit Freund von Balkon und fällt neun Meter tief: Anwohner schlagen Alarm
Heiligenhaus - In Heiligenhaus im Kreis Mettmann ist eine 30-Jährige von einem Balkon rund neun Meter in die Tiefe gestürzt. Die Polizei ermittelt, ob es sich bei dem Sturz um einen Unfall gehandelt hat oder ob die Frau gestoßen wurde.
Wie ein Sprecher der Beamten am Sonntag schilderte, hatten Anwohner der Straße Ehemannshof die Polizei am Freitagabend gegen 20.15 Uhr alarmiert, nachdem sie beobachtet hatten, wie die 30-Jährige vom Balkon einer Wohnung im zweiten Stock eines dortigen Mehrfamilienhauses gestürzt war.
Als die Polizisten vor Ort eintrafen, fanden sie die äußerlich leicht verletzte Frau auf der Wiese vor dem Haus vor. Die Velberterin stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen und wurde vorsorglich zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Entgegen dem ärztlichen Rat verließ sie die Klinik jedoch auf eigenen Wunsch kurz darauf wieder und kehrte zu dem Wohnhaus zurück.
"Im Zuge erster eingeleiteter Ermittlungen stellte sich heraus, dass die 30-Jährige vor ihrem Sturz auf dem Balkon mit ihrem Freund, einem 38 Jahre alten Deutschen aus Heiligenhaus, in einen Streit geraten war", schilderte der Polizeisprecher.
Zunächst habe sich vor Ort auch der Verdacht ergeben, dass der Mann die 30-Jährige möglicherweise vom Balkon gestoßen haben könnte.
Ob dies tatsächlich der Fall ist oder die Frau doch selbst vom Balkon gesprungen war, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Partner der Frau landet mit drei Promille auf Polizeiwache
Der bereits polizeilich in Erscheinung getretenen Heiligenhauser wurde von der Polizei vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht, wo sich herausstellte, dass auch er unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.
"Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 3 Promille. Ferner stand er auch unter dem Einfluss von Kokain", so die Beamten.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau erneut in ein Krankenhaus gebracht und anschließend zwangsweise nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz in einer entsprechenden Unterkunft untergebracht. Die weiteren Ermittlungen dauern zurzeit noch an.
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