Für einen sicheren CSD in Köln: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Köln - Von Freitag (3. Juli) bis Sonntag (5. Juli) verwandelt sich die Kölner Innenstadt anlässlich des CSD-Straßenfests wieder in eine Partymeile. Um die Sicherheit für Besucher und Bürger zu erhöhen, hat die Bundespolizei am Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen.

Am Wochenende findet in Köln die CSD-Parade statt. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

Von Donnerstag an ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mit sich zu führen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß beziehungsweise das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Das hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mitgeteilt. Demnach gelte die Verfügung am Kölner Hauptbahnhof sowie am Bahnhof Köln Messe/Deutz.

Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und soll zugleich als Gefahrenfilter für die CSD-Feierlichkeiten im Innenstadtbereich fungieren.

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Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.

Die Allgemeinverfügung ist unter "www.bundespolizei.de" online abrufbar.

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