Junge (†18 Monate) liegt tot in überhitztem Auto: Hat sein Vater ihn vergessen?

Wettenberg - Hat sein Vater ihn schlichtweg vergessen? Diese Frage stellen sich die Ermittler der Polizei nach einem besonders tragischen Vorfall, der sich bereits in der vergangenen Woche in Mittelhessen ereignete. Ein Kleinkind war in einem völlig überhitzten Auto gestorben.

Die Rettungskräfte konnten nichts mehr für das Kleinkind tun. (Symbolfoto)
Die Rettungskräfte konnten nichts mehr für das Kleinkind tun. (Symbolfoto)  © 123rf/foottoo

Über den Vorfall, der sich bereits am vergangenen Mittwoch, den 21. Juni, ereignete, informierte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Gießen am heutigen Dienstagvormittag.

So sei der erst 18 Monate alte Junge am Nachmittag leblos in einem Fahrzeug aufgefunden worden, das auf einem Parkplatz im Industriegebiet von Wettenberg (Landkreis Gießen) abgestellt worden war.

Für das Kind kam jede Hilfe zu spät. Die angerückten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Buben feststellen. Wie lange er schon tot in dem Fahrzeug saß, blieb bislang unbekannt.

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Dennoch wird ersten Ermittlungen zufolge davon ausgegangen, dass der 37 Jahre alte Vater des Jungen seinen Nachwuchs wohl bereits am Morgen versehentlich im Auto zurückgelassen hatte.

Die bereits durchgeführte Obduktion am Leichnam des Anderthalbjährigen ergab eine konkrete Todesursache: Bei sommerlichen Höchsttemperaturen von bis zu 28 Grad verstarb der Junge eindeutig an akuter Überhitzung.

Im Anschluss an die ersten Ermittlungen zum tragischen Todesfall wurde jetzt gegen den 37-jährigen Mann aus dem Landkreis Gießen ein Verfahren wegen des anfänglichen Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.

Obduktion nach tragischem Todesfall: Kleinkind stirbt an akuter Überhitzung

Aus Pietätsgründen sowie dem weiteren Schutz der Familie und Angehörigen des verstorbenen Kleinkindes behielten sich die kooperierenden Behörden, Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium, weitere Informationen zunächst vor.

Hierzu gehören unter anderem auch nähere Auskünfte zu den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten sowie der genauere Sachverhalt.

Titelfoto: 123rf/foottoo

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