Polizei zieht Auto aus dem Verkehr: Was der Fahrer vorzeigt, lässt Beamte schmunzeln

Kleinwallstadt - Es gibt Vorfälle, die Polizisten im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle durchaus mal zum Schmunzeln bringen können, während wiederum andere Aktionen einfach nur für Ärger bei den Beamten sorgen dürften. In diesem Fall schaffte es ein Autofahrer, zeitgleich beide Reaktionen abzudecken.

Für einen unverhofften Lacher sorgte ein Autofahrer (56) im Rahmen einer nächtlichen Polizeikontrolle am Dienstag in Unterfranken. (Symbolfoto)
Für einen unverhofften Lacher sorgte ein Autofahrer (56) im Rahmen einer nächtlichen Polizeikontrolle am Dienstag in Unterfranken. (Symbolfoto)  © dpa/Uwe Anspach

Aber wie war das nun genau möglich? Am späten Dienstagabend kam es im unterfränkischen Kleinwallstadt im Landkreis Miltenberg zu einer routinemäßigen Polizeikontrolle, in deren Verlauf sich der Angehaltene keinesfalls mit Ruhm bekleckerte.

Wie ein Sprecher des unterfränkischen Polizeipräsidiums erst am Folgetag berichtete, habe eine Streife der Obernburger Polizei am Vorabend gegen 23 Uhr ein Auto aufgrund der auffälligen Fahrweise im Ortsbereich an die Seite gewunken. Regelgemäß folgte die Einforderung der Fahrzeugpapiere beim 56 Jahre alten Fahrer des gestoppten Wagens.

Doch was der Mann schließlich in Richtung der Beamten streckte, sorgte bei den Ordnungshütern zunächst einmal für ein wenig Schmunzeln. Denn anstatt seines Fahrzeugscheins hielt der 56-Jährige eine Parkscheibe in Richtung des wartenden Polizisten. Da dies zwar die komischste, jedoch bei weitem nicht einzige Verfehlung des Autofahrers gewesen war, führte kein Weg mehr an einem Atemalkoholtest vorbei.

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Und dessen Ergebnis hatte es durchaus in sich: Satte 1,9 Promille standen schließlich auf der Anzeige des Geräts. Dass es der deutlich benebelte Wagenlenker überhaupt so weit geschafft hatte, grenzte wohl schon fast an ein Wunder.

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Damit war die Fahrt für den 56-Jährigen umgehend beendet. Er musste den Beamten seinen Führerschein aushändigen - was ihm in diesem Fall wohl gelang - und durfte sich einen alternativen Weg nach Hause organisieren.

Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Titelfoto: dpa/Uwe Anspach

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