Laster will mit 120 Kilogramm explosiver Ladung durch Sachsen: Zoll stoppt ihn vorher

Dresden - Als der Zoll am vergangenen Donnerstagabend einen Laster an der A17 kontrollierte, schien es sich um einen harmlosen Lebensmitteltransport zu handeln. Doch die Beamten bewiesen den richtigen Riecher, als sie nicht lockerließen und einen zweiten Blick in das Gefährt wagten.

340 Kilogramm Pyrotechnik hat der Zoll auf einem Laster an der A17 entdeckt.
340 Kilogramm Pyrotechnik hat der Zoll auf einem Laster an der A17 entdeckt.  © Bildmontage/Hauptzollamt Dresden (2)

Der Zoll stoppte den aus Tschechien kommenden Lkw mit niederländischen Kennzeichen am Abend des 4. Dezember auf dem Rastplatz "Am Heidenholz".

Der niederländische Fahrer (51) und sein Sohn (24) gaben an, zuvor Lebensmittel zwischen Berlin und Prag gefahren zu haben. Auf die Frage, ob sie in Tschechien Pyrotechnik gekauft hätten, verneinten sie.

Bei der anschließenden Kontrolle sah es zunächst so aus, als hätten die beiden Männer die Wahrheit gesagt: Die Zöllner stießen im Laderaum auf leere Styroporkisten und zwei Paletten mit Lebensmitteln.

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Eine weitere Palette, die mit schwarzer Folie eingehüllt war, erregte dann die Aufmerksamkeit der Beamten. Beim Öffnen war schnell klar, dass der Laster mit explosiver Ladung unterwegs gewesen war.

Auf der Palette war eine große Feuerwerksbatterie der Kategorie F3 versteckt - Pyrotechnik dieser Kategorie benötigt in Deutschland eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Zudem entdeckte der Zoll noch einen Karton mit sechs Kugelbomben, 20 weitere Kisten mit Blitzknallkörpern.

Zoll stoppt Laster mit 340 Kilo Pyrotechnik

Insgesamt hatten die Männer rund 340 Kilogramm Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von 120 Kilogramm geladen.

Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt. Gegen den Fahrer und seinen Sohn wird jetzt unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.

Im Zuge des Vorfalls warnt der Zoll: Wer Pyrotechnik nach Deutschland einführt, die keine oder gefälschte CE-Kennzeichen hat, macht sich strafbar. "In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet", so das Hauptzollamt Dresden in einer Mitteilung.

Originalmeldung von 10.48 Uhr, zuletzt aktualisiert um 11.18 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage/Hauptzollamt Dresden (2)

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