Mann fotografiert Kind in Kinderwagen und verprügelt die Mutter

Bad Kreuznach - Eine Schlägerei rief die Polizei auf den Plan. Als die Beamten am späten Sonntagabend am Bahnhof von Bad Kreuznach eintrafen, fanden sie eine absonderliche Situation vor.

Nach einer Schlägerei am Sonntagabend am Bahnhof Bad Kreuznach wurden eine 44-jährige Mutter und ihr Kind in eine Klinik gebracht. (Symbolfoto)  © Montage: Andreas Arnold/dpa, Frank Rumpenhorst/dpa

Eine Frau saß gegen 21.30 Uhr auf dem Bahnsteig 1 neben einem Kinderwagen, ein Mann lag nicht weit entfernt von ihr an der Bahnsteigkante, um ein Mobiltelefon aus dem Gleisbett zu holen.

Schnell klärte sich der Fall auf: Die 44-jährige Frau gab gegenüber den Beamten der Bundespolizei an, dass der Mann, ein 41-jähriger Deutscher, mit seinem Smartphone das Kind der 44-Jährigen im Kinderwagen fotografiert habe, ohne das Einverständnis der Mutter zuvor einzuholen.

"Sie habe interveniert und den Mann zur Löschung der Bilder aufgefordert, was dieser ignoriert habe", ergänzte ein Sprecher.

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In der Folge eskalierte die Situation: Die 44-Jährige griff nach dem Mobiltelefon und warf dieses ins Gleisbett. "Der Mann attackierte die Frau anschließend mit Schlägen und Tritten, was zwei Augenzeugen bestätigten", hieß es weiter.

Da die 44-Jährige über Schwindelgefühl klagte, wurde ein Rettungswagen herbeigerufen. Die Sanitäter brachten die Mutter und ihr Kind in ein nahe gelegenes Krankenhaus.

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Kind in Kinderwagen fotografiert: Polizei beschlagnahmt Smartphone

Die Polizisten konfiszierten das Smartphone mit den Bildern des Kindes, gegen den Besitzer des Telefons wurde ein Strafverfahren eingeleitet. (Symbolfoto)  © Carsten Rehder/dpa

Der 41-Jährige, der sein Smartphone aus dem Gleisbett geborgen hatte, zeigte den Polizisten die Fotos des Kindes auf seinem Mobiltelefon. Als er von den Beamten ebenfalls dazu aufgefordert wurde, diese zu löschen, weigerte er sich erneut.

"Das Telefon wurde daraufhin durch die Polizisten beschlagnahmt", so der Sprecher.

Gegen den 41-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte eingeleitet.

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In Deutschland gelten strenge Regeln, was das Fotografieren von Menschen betrifft: Hierfür muss stets die Einwilligung der fotografierten Person eingeholt werden, oder im Fall von Kindern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

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