Sturz entpuppt sich als versuchtes Tötungsdelikt: Drei 19-jährige festgenommen

Darmstadt - Nach einem mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikt am vergangenen Wochenende in Darmstadt-Kranichstein (Südhessen) ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei gegen drei 19 Jahre alte Personen.

Im Darmstädter Stadtteil Kranichstein kam es wohl zu einem versuchten Tötungsdelikt. Zwei 19 Jahre alte Frauen und ein 19-jähriger Mann sitzen nun in U-Haft. (Symbolbild)
Im Darmstädter Stadtteil Kranichstein kam es wohl zu einem versuchten Tötungsdelikt. Zwei 19 Jahre alte Frauen und ein 19-jähriger Mann sitzen nun in U-Haft. (Symbolbild)  © Montage: Bernd Thissen/dpa, Jonas Walzberg/dpa

Wie die Polizei berichtet, hatte ein Passant gegen 1 Uhr am vergangenen Samstag die Rettungsleitstelle informiert, nachdem er in der Gruberstraße eine nicht ansprechbare Person auf dem Boden liegend vorgefunden hatte.

Vor Ort stellten die alarmierten Einsatzkräfte einen 48-jährigen Mann mit schweren Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich fest.

Zunächst ging man von einem Sturzgeschehen aus. Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich jedoch Hinweise auf ein Raubdelikt.

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Der Verdacht richtet sich gegen zwei 19-jährige Frauen und einen gleichaltrigen Mann, alle aus Darmstadt stammend. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die drei dem Opfer die Verletzungen zugefügt und ihm anschließend unter anderem seinen Schmuck entwendet haben.

Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnten die Tatverdächtigen am Mittwoch (21. Mai) und Donnerstag (22. Mai) vorläufig festgenommen werden.

Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts laufen

Am Donnerstag wurden sie dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Darmstadt vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser einen Haftbefehl und ordnete dementsprechend Untersuchungshaft an.

Die Ermittlungen zu den genauen Tatumständen und der jeweiligen Tatbeteiligung der Beschuldigten dauern an. Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Aufklärung des Falls, der mittlerweile als versuchtes Tötungsdelikt behandelt wird.

Titelfoto: Montage: Bernd Thissen/dpa, Jonas Walzberg/dpa

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