Verfolgungsjagd durchs Erzgebirge: Wo ist der flüchtige Fahrer?

Lauter-Bernsbach/Schwarzenberg - Am Dienstagnachmittag endete eine wilde Verfolgungsfahrt im Erzgebirge mit einem heftigen Unfall in Lauter-Bernsbach. Der Fahrer konnte anschließend zu Fuß abhauen. Nun sind weitere Details bekannt. Nur der Flüchtige wurde bisher nicht gefunden.

Der Peugeot-Fahrer ist bereits polizeibekannt.  © Niko Mutschmann

Jedoch, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, konnte der Flüchtige mittlerweile zweifelsfrei identifizieren werden. Es handelt sich um einen 41-jährigen Deutschen, der bereits polizeibekannt ist.

Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Aue wurde auf dem Lorenz-Baumarkt an der Grünhainer Straße auf den polizeibekannten Autofahrer aufmerksam, der in einem Peugeot unterwegs war.

Als die Beamten ihn kontrollieren wollten, ignorierte der Peugeot-Fahrer die Anhaltesignale und raste stattdessen davon. Die Verfolgungsfahrt durch das Schwarzenberger Stadtgebiet begann und führte bis nach Lauter.

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Dort wartete bereits eine Polizeiabsperrung auf ihn. Doch auch diese sollte ihn nicht aufhalten. Er fuhr knapp an ihr vorbei, wobei ein Beamter ausweichen musste, um nicht erfasst zu werden.

Dabei blieb der Polizist zum Glück unverletzt.

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Fahndungsmaßnahme dauert weiter an

Der Transporter-Fahrer (46) wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.  © Niko Mutschmann

Nur kurze Zeit später endete dann die Fahrt für den 41-Jährigen im Kreuzungsbereich der B101 zur Forststraße und Goethestraße. Dort krachte er mit einem kreuzenden VW-Transporter samt Anhänger zusammen.

Der Transporter wurde dabei durch einen Garten und gegen eine Hauswand geschleudert. Der Peugeot rutschte über die Bundesstraße und kam dort zum Stehen. Laut Polizeiangaben entstand ein Sachschaden von etwa 23.000 Euro.

Der 46-jährige VW-Fahrer kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Peugeot-Fahrer setzte seine Flucht zu Fuß fort. Nur sein Beifahrer blieb zurück.

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Die Fahndungsmaßnahmen sowie die Ermittlungen gegen den Deutschen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung sowie verbotenen Kraftfahrzeugrennens dauern nach wie vor an.

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