Wegen "Todsündenverstoß": Holztransport auf Bundesstraße gestoppt!
Alsfeld - Schockierender Zustand! Auf der B62 zwischen Alsfeld und Eifa (Mittelhessen) zog ein Holztransport am Montag die Aufmerksamkeit der Autobahnpolizei Bad Hersfeld auf sich.

Wie die Polizei am Freitag berichtet, fiel den Beamten gegen 11 Uhr ein Lastzug mit ungesichert geladenen Baumstämmen auf. Eine anschließende Kontrolle offenbarte letztlich eklatante Mängel, die für etwaige Verkehrsteilnehmer lebensgefährliche Folgen hätte haben können.
Demnach drohten Teile der etwa drei Meter langen Stämme während der Fahrt sogar herabzustürzen, da sie schlichtweg ohne jede Sicherung befördert wurden.
Der Verdacht einer Überladung bestätigte sich, als der Ladekran des Lastwagens die Kontrolleure auf die Oberseite der Ladung blicken ließ. Dort sahen sie, dass die Holzstapel nicht nur unzureichend gesichert waren, sondern die Höhe des Ladekrans auch die maximal erlaubten 4 Meter mit 4,51 Metern deutlich überschritt.
Zudem ergab eine Überprüfung der Gesamtmasse des Holztransports eine toleranzbereinigte Gesamtmasse von 50,3 Tonnen. Der Fahrer konnte jedoch lediglich eine Ausnahmegenehmigung für eine Zuggesamtmasse von maximal 44 Tonnen für den Transport von Schadholzstämmen vorweisen.
Bei einem wiederholtem Verstoß wegen Überladung droht dem Unternehmen ein Lizenzentzug

Aufgrund der Überschreitung von mehr als 25 Prozent wurde die Ausnahmegenehmigung dementsprechend komplett ungültig, und es galt, eine zulässige Gesamtmasse von 40 Tonnen anzusetzen.
Der Fahrer wurde in der Folge dazu aufgefordert, die überzähligen Holzstämme vor Ort abzuladen. Nach einer erneuten Kontrollwägung und vorschriftsmäßiger Sicherung der verbleibenden Ladung konnte der Fahrer schließlich mit einer Gesamtmasse von rund 44 Tonnen die Weiterfahrt antreten.
Die Polizei betont die Gefahr solcher Verstöße und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Überladungen von mehr als 25 Prozent um sogenannte "Todsündenverstöße" handelt.
Wiederholte Verstöße jener Kategorie könnten nicht nur zur Aberkennung von Ausnahmegenehmigungen führen, sondern sogar die Güterkraftverkehrslizenz und damit gewerbliche Gütertransporte gefährden.
Titelfoto: Polizeipräsidium Osthessen