Bayern holt illegal in Tschechien entsorgten Müll zurück
Von Ute Wessels
Weiden - Der illegal in Tschechien abgeladene Müll wird zurückgeholt. Die Regierung der Oberpfalz hat nach Angaben eines Sprechers für den Rücktransport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle geeignete Transport- und Entsorgungsfirmen beauftragt.
Alles in Kürze
- Bayern holt illegal entsorgten Müll aus Tschechien zurück
- Ein Abfallunternehmen aus der Oberpfalz soll den Müll illegal abgeladen haben
- Die Regierung der Oberpfalz übernimmt die Rücknahme und Entsorgung auf Kosten der Firma
- Das Unternehmen ist inzwischen insolvent, ein Termin für den Rücktransport steht noch nicht fest
- Deutsche und tschechische Beamte ermitteln seit Monaten gegen den Geschäftsführer

Ein Abfallunternehmen aus der Oberpfalz soll den Müll illegal im Nachbarland abgeladen haben.
Weil die Firma ihrer "nach der EU-Abfallverbringungsverordnung bestehenden und per Bescheid angeordneten Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung" der Abfälle nicht nachgekommen sei, werde die Regierung der Oberpfalz in sogenannter Ersatzvornahme tätig, teilte der Sprecher mit.
"Das bedeutet, dass der Freistaat Bayern die Rücknahme und Entsorgung auf Kosten der Firma übernimmt."
Allerdings gibt es dabei ein weiteres Problem: Das Unternehmen ist inzwischen insolvent. Ein konkreter Termin für den Rücktransport steht noch nicht fest, wie die Regierung der Oberpfalz mitteilte.
Momentan würden noch verschiedene Unterlagen für den Transport zusammengestellt.
Deutsche und tschechische Beamte ermitteln seit Monaten
Der Geschäftsführer der Firma sitzt inzwischen in U-Haft. Er soll dafür verantwortlich sein, dass seit dem Jahr 2022 in 21 Fällen sowohl ungefährliche als auch gefährliche Abfälle ohne die nötigen Genehmigungen ins Ausland gebracht wurden.
Wie die Staatsanwaltschaft Weiden mitteilte, sollen unter seiner Anleitung außerdem Abfälle bewusst falsch eingestuft worden sein, um Auflagen zu umgehen.
Deutsche und tschechische Beamte ermitteln in dem Fall bereits seit vielen Monaten gemeinsam. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Montage: Uwe Anspach/dpa + Frank Mächler/dpa