Rassistische Gesänge während Studienfeier: Ist das volle Ausmaß noch weitaus dramatischer?

Hersfeld-Rotenburg/Fulda - Große Empörung herrschte, als kürzlich bekannt wurde, dass es im Verlauf einer Studienfeier in Osthessen zum Skandieren fremdenfeindlicher Parolen gekommen war. Die Ermittlungen der Behörden decken mittlerweile weitere Verfehlungen auf.

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem bekannt wurde, dass es Ende Januar zum Skandieren fremdenfeindlicher Parolen während einer Studienfeier gekommen war. (Symbolfoto)
Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem bekannt wurde, dass es Ende Januar zum Skandieren fremdenfeindlicher Parolen während einer Studienfeier gekommen war. (Symbolfoto)  © 123RF/salajean

Darüber informierten die Staatsanwaltschaft Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen am heutigen Freitagvormittag. Demnach soll es neben den Gesängen auf der besagten Party auch rassistische Äußerungen eines 33 Jahre alten Beamtenanwärters im Justizdienst gegeben haben.

Der Mann, der seine Ausbildung im Studienzentrum für Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg absolviert, soll sich bereits im Zeitraum zwischen September und Oktober des vergangenen Jahres dementsprechend geäußert haben.

Darauf aufmerksam wurden die Ermittler infolge von Aussagen zweier Zeuginnen, die diesbezüglich gegen den 33-Jährigen gegenüber der Fachbereichsleitung ausgesagt hatten. In der Folge wurden die ermittelnden Behörden informiert, die entsprechende Nachforschungen unter dem Verdacht der Volksverhetzung anstießen.

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Derweil stehen noch immer etliche Zeugenvernehmungen aus. Ende Januar soll es auf einer Party auf dem Gelände des Studienzentrums seitens einzelner Feiernder zur Umformulierung eines beliebten Popsongs gekommen sein, der kurzerhand mit rassistischen Zeilen versehen wurde.

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In die Ermittlungen hatte sich auch der Staatsschutz eingeschaltet. Währenddessen hatte auch die Leitung des Studienzentrums die eigenen Anwärter bezüglich der Geschehnisse sensibilisiert und somit schließlich die beiden Zeuginnen zu ihrer Aussage bewogen.

Aufgrund des weiterhin laufenden Ermittlungsverfahrens behielten sich die zuständigen Behörden weiterführende Informationen bis auf Weiteres vor.

Titelfoto: 123RF/salajean

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