Rechtsstreit um "kostenlose" Lidl-App: Verbaucher-Schützer geben nicht auf

Von Julian Weber

Stuttgart/Berlin - Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die "Lidl Plus"-App geht in die nächste Instanz.

Laut der Verbraucherzentrale dürfe die "Lidl Plus"-App nicht als "kostenlos" beworben werden, da Kunden mit ihren Daten bezahlen würden.
Laut der Verbraucherzentrale dürfe die "Lidl Plus"-App nicht als "kostenlos" beworben werden, da Kunden mit ihren Daten bezahlen würden.  © Sebastian Kahnert/dpa

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) - dem höchsten deutschen Zivilgericht - einreichen. Die Entscheidung sei getroffen, teilte eine Verbandssprecherin mit.

Wann die Revision genau eingereicht werden soll, war zunächst aber nicht bekannt. Zuvor hatte die "Lebensmittelzeitung" berichtet.

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage gegen die App eingereicht. Sie begründeten den Schritt damit, dass deren Nutzung - anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben - nicht kostenlos sei.

Deutscher Safari-Urlauber erschossen: Raub-Killer muss viele Jahre hinter Gitter
Justiz Deutscher Safari-Urlauber erschossen: Raub-Killer muss viele Jahre hinter Gitter

Zwar müssten Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Außerdem müsse das Unternehmen einen Gesamtpreis angeben.

Oberlandesgericht Stuttgart: Preis versteht sich als zu zahlender Geldbetrag

Der Streit um die Lidl-App soll nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. (Archivbild)
Der Streit um die Lidl-App soll nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. (Archivbild)  © Uli Deck/dpa

Ende September hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) die Klage als unbegründet abgewiesen.

Nach Ansicht des Verbrauchersenats ist es nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt.

Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung.

Bundeswehrsoldat will nicht für NATO marschieren und fliegt raus - Gericht bestätigt Entscheidung
Justiz Bundeswehrsoldat will nicht für NATO marschieren und fliegt raus - Gericht bestätigt Entscheidung

Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet, hieß es damals.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

Mehr zum Thema Justiz: