Privatjagd auf angebliche Pädokriminelle: Anklage wegen "Pedo-Hunting" erhoben

Von Sandra Trauner

Frankfurt am Main - Erpressung, Raub und Körperverletzung: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen 23-jährigen Frankfurter erhoben. Er soll sogenanntes Pedo-Hunting betrieben haben: Zusammen mit anderen soll er Jagd auf mutmaßliche Pädokriminelle gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 23 Jahre alten Mann insgesamt acht Taten des sogenannten Pedo-Huntings vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 23 Jahre alten Mann insgesamt acht Taten des sogenannten Pedo-Huntings vor.  © Boris Roessler/dpa

Die Anklageschrift geht von acht Taten zwischen November 2024 und Juli 2025 in Frankfurt aus.

In sieben Fällen soll der Deutsche Männer über eine Dating-Plattform kontaktiert haben. Dabei habe er sich als junge, zum Teil noch minderjährige Frau ausgegeben.

Bei den darauf folgenden persönlichen Treffen trafen die Geschädigten auf den 23-Jährigen und weitere Tatbeteiligte.

Er spritzte Frauen "Substanz" auf die Kleidung: Ekel-Stalker kriegt 5 Jahre Haft
Justiz Er spritzte Frauen "Substanz" auf die Kleidung: Ekel-Stalker kriegt 5 Jahre Haft

Die Gruppe habe den Männern moralisch verwerfliches Verhalten vorgeworfen, so Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Die Opfer seien verbal und teils physisch bedroht worden, damit sie Bargeld und Wertgegenstände übergeben.

Vier Opfer seien genötigt worden, zu einem Geldautomaten zu gehen oder zu fahren. In einem Fall soll mit einer Schusswaffe, in einem weiteren Fall mit einem Messer gedroht worden sein.

Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft wiegen schwer

Bei einigen Opfern sollen die Täter den Ausweis abfotografiert haben, um ihn auf der Plattform hochzuladen. Drei Geschädigte erlitten laut Anklage körperliche Verletzungen - entweder durch das Einwirken der Täter oder weil sie bei einem Fluchtversuch stürzten. Der 23-Jährige sitzt laut Staatsanwaltschaft bereits seit Juli in Untersuchungshaft. Gegen drei weitere, bereits identifizierte Tatverdächtige wird ermittelt.

Die Anklage lautet auf Verdacht des erpresserischen Menschenraubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

Mehr zum Thema Justiz: