Schuldunfähig! Messerstecher von Aschaffenburg soll in eine Psychiatrie

Aschaffenburg - Urteil verkündet! Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im unterfränkischen Aschaffenburg soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Der 28-jährige Messerstecher von Aschaffenburg wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg für schuldunfähig befunden.
Der 28-jährige Messerstecher von Aschaffenburg wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg für schuldunfähig befunden.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Urteil verkündete der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg.

Der Beschuldigte sei bei dem Angriff am 22. Januar auf wehrlose Kinder schuldunfähig gewesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

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Der beschuldigte Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen.

Zudem verletzte der Flüchtling laut Gericht ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Erzieherin (59). Der Beschuldigte ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid-schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten.

Krankheit des Beschuldigten war bekannt

Der Anwalt des 28-Jährigen bezeichnete die Messerattacke als "Tat eines Wahnsinnigen".
Der Anwalt des 28-Jährigen bezeichnete die Messerattacke als "Tat eines Wahnsinnigen".  © Karl-Josef Hillenbrand

Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten. Der Beschuldigte kannte den Ermittlern zufolge keines der Opfer.

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen.

Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmäßig genommen habe.

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Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb in dem Verfahren unklar.

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hält es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere "hochaggressive Taten" begehen könnte. "Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen", sagte Volz. Zur Tatzeit habe der Afghane Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Dass der Mann simuliere, hält der Sachverständige für ausgeschlossen.

Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst.

Die Anteilnahme nach der Tat war groß in Aschaffenburg. Am Tatort wurden zahlreiche Kerzen und Stofftiere zum Gedenken hinterlassen.
Die Anteilnahme nach der Tat war groß in Aschaffenburg. Am Tatort wurden zahlreiche Kerzen und Stofftiere zum Gedenken hinterlassen.  © Daniel Vogl/dpa

Messerangreifer von Aschaffenburg kommt unbefristet in Psychiatrie

Im Gegensatz zum Strafverfahren legt das Gericht bei einem Sicherungsverfahren wie diesem im Urteil keinen Zeitrahmen fest. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft.

In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab, wie eine Landgerichtssprecherin erklärte.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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