Anklage gegen Maddie-Verdächtigen: Landgericht Braunschweig bleibt zuständig

Braunschweig - Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen bleibt das Landgericht Braunschweig zuständig.

Maddie McCann verschwand im Mai 2007 aus einer Apartmentanlage in Portugal.
Maddie McCann verschwand im Mai 2007 aus einer Apartmentanlage in Portugal.  © Montage: AFP

Das Landgericht habe sich zu Unrecht für unzuständig erklärt und habe über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vor.

Der OLG-Strafsenat hob auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Landgerichtsentscheidung auf und setzte einen aufgehobenen Haftbefehl wieder in Kraft.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im Oktober 2022 angeklagt und ihm drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.

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Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hatte dann im April erklärt, nicht zuständig zu sein, weil der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege.

Verdächtiger war zum Zeitpunkt Madeleine McCanns Verschwinden in Portugal

Die vorgeworfenen Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Zuständigkeit in Braunschweig ergebe sich daraus, dass der Angeschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig gehabt habe, schrieb die Staatsanwaltschaft zu ihrer Anklage im Oktober 2022.

Das Landgericht Braunschweig bleibt für die Anklage gegen den Verdächtigen im Fall Maddie McCann zuständig.
Das Landgericht Braunschweig bleibt für die Anklage gegen den Verdächtigen im Fall Maddie McCann zuständig.  © Moritz Frankenberg/dpa

Der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig zu sehen, teilte das OLG nun zur Begründung mit.

Titelfoto: Montage: dpa/Christian Röwekamp, AFP

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