Vorzeitige Entlassung für Häftlinge in Sachsen! Das hat es damit auf sich

Dresden - In Sachsen gibt es in diesem Jahr erstmals eine Weihnachtsamnestie für Gefangene.

Ein Justizbediensteter steht in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig. In gesamt Sachsen können Staatsanwaltschaften eine vorzeitige Entlassung von Häftlingen beschließen.
Ein Justizbediensteter steht in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig. In gesamt Sachsen können Staatsanwaltschaften eine vorzeitige Entlassung von Häftlingen beschließen.  © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Wie das Justizministerium am Samstag mitteilte, können die Staatsanwaltschaften zum diesjährigen Weihnachtsfest die vorzeitige Entlassung von Häftlingen beschließen.

Andere Bundesländer praktizieren die Weihnachtsamnestie schon seit langem. Mit der neuen Regel können Häftlinge, deren Entlassungstermin in der Zeit zwischen dem 24. November 2020 und dem 6. Januar 2021 liegt, bereits am 23. November 2020 entlassen werden.

Damit soll Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, diese besondere Zeit des Jahres in ihren Familien zu verbringen, so das Ministerium.

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"Die Weihnachtsamnestie ist ein Akt der Humanität, gerade in Zeiten der Corona-Krise, die sich auch im Gefängnis durch umfangreiche Kontakt- und Besuchsbeschränkungen auswirkt", sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne).

Mit der Weihnachtsamnestie sollen zudem auch die Justizvollzugsanstalten und ihre Mitarbeiter entlastet werden.

Ein vorzeitige Entlassung ist laut Ministerium allerdings an strenge Voraussetzungen gebunden. So kommen etwa Strafgefangene, die besonders schwerwiegende Delikte begangen haben oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen, nicht in Betracht.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

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