"Hängt die Grünen!": Wahlplakat beschäftigt erneut die Richter

Zwickau - Das Wahlplakat "Hängt die Grünen!" der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" sorgte im Jahr 2021 für bundesweites Aufsehen. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte zwei Mitglieder 2023 für das Aufhängen von 300 Exemplaren zu einer Geldstrafe. Am heutigen Donnerstag landete der Fall als Berufung erneut vor Gericht - Ende offen.

Dieses Plakat sorgte 2021 für viel Aufregung.
Dieses Plakat sorgte 2021 für viel Aufregung.  © Maik Börner

Der sächsische Ex-Landesvorsitzende der Partei, Tony Gentsch (39), wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 4800 Euro, sein Parteikollege Rico D. (48) zu 850 Euro verurteilt. Das Delikt: Volksverhetzung.

Die beiden sollen im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 in Zwickau, Plauen und Leipzig Wahlplakate aufgehängt haben - "zum Teil über oder unter Wahlplakaten der Partei 'Bündnis 90/Die Grünen'", so das Gericht.

Eine Neuauflage des Falles gab es am Donnerstag am Zwickauer Landgericht - beide Seiten waren in Berufung gegangen: Der Staatsanwaltschaft ist das erste Urteil zu milde, die Verteidiger der Angeklagten streben einen Freispruch an.

Anhänger der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" laufen bei einem Aufmarsch durch Plauen am 1. Mai 2022.
Anhänger der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" laufen bei einem Aufmarsch durch Plauen am 1. Mai 2022.  © xcitepress/Finn Becker

Zunächst soll die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet werden

Die Angeklagten Tony Gentsch (39, 2.v.l.) und Rico D. (48, r.) mit ihren Anwälten am Donnerstag vorm Zwickauer Landgericht.
Die Angeklagten Tony Gentsch (39, 2.v.l.) und Rico D. (48, r.) mit ihren Anwälten am Donnerstag vorm Zwickauer Landgericht.  © Maik Börner

Überdies teilte der Verteidiger des Plauener Ex-Stadtratsmitglied Tony Gentsch dem Gericht mit, dass dieser sich vorher bei einer Anwältin erkundigt hatte, ob der Inhalt strafbar sei.

Nachdem die Juristin keine Strafbarkeit gesehen hatte, schritten Gentsch und Rico D. zur Tat.

Noch am Vormittag wurde der Prozess ausgesetzt. In einem ähnlichen Prozess in Bayern hatte der ehemalige Bundesvorsitzende vom "III. Weg" Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil eingelegt.

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Da es sich bei dem Parallelverfahren um ein identisches Wahlplakat handle, solle zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet werden, so Richter Rupert Geußer (61).

Titelfoto: Bildmontage: Maik Börner

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