Weil er "seine Ruhe" wollte: Vater schüttelt Baby zu Tode - Zehn Jahr Haft

Von Ulrike Schödel

Bonn – Für den gewaltsamen Tod seiner drei Monate alten Tochter durch Schütteln muss ein Vater für zehn Jahre in Haft.

Die Richter des Bonner Landgerichts verurteilten den Vater zu zehn Jahren Haft. (Symbolbild)  © Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Das Bonner Landgericht verurteilte den 28-Jährigen wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.

Die 22 Jahre alte Mutter des kleinen Mädchens wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Das Paar war vor dem Krieg in der Ukraine, wo er Medizin studiert hatte und sie als Designerin ausgebildet worden war, geflohen und lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Bonn.

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In dem kleinen Zimmer ärgerte sich der Marokkaner, wenn er Alkohol getrunken hatte, wiederholt über das schreiende und weinende Kind und hielt ihm Mund und Nase zu.

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Vater bestritt alle Vorwürfe

Der Fall sorgte vor dem Landgericht für Entsetzen. (Archivfoto)  © Thomas Banneyer/dpa

Einmal schüttelte er es an den Beinen so, dass Blut aus der Nase lief und der Kopfumfang um sieben Zentimeter anschwoll. Am Morgen des 26. Oktober schüttelte er das Baby so heftig, dass es lebensbedrohliche Blutungen im Schädel erlitt und am 30. November in der Bonner Kinderklinik starb.

Der Angeklagte hatte im Prozess bestritten, sein Kind jemals geschüttelt oder misshandelt zu haben. Für das Gericht stand aber eindeutig fest, dass er seine Tochter getötet hatte, weil er "seine Ruhe haben und schlafen wollte".

Seine frühere Lebensgefährtin hatte ihn schwer belastet. Die Richter glaubten ihr. Sie hielten ihr allerdings vor, dass die Tat nicht geschehen wäre, wenn sie vorher eingeschritten wäre. Sie hätte das Baby vor ihrem gewalttätigen Partner schützen müssen.

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Doch aus Angst, dass der 28-Jährige auch sie weiter attackieren könne, habe sie lieber nichts getan. Das Paar hat noch einen Sohn, der nun mit seiner Mutter in einer beschützenden Einrichtung lebt.

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