Zelle statt Klinik - dann künstliches Koma: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gefängnisärztin

Von Jenny Tobien

Frankfurt am Main - Kam ein Häftling, der sich mit heißem Wasser verbrüht hat, erst einmal in eine besonders gesicherte Zelle statt ins Krankenhaus? Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung in einem Frankfurter Gefängnis.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen gegen das medizinische Gefängnispersonal eingeleitet. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Es geht um einen Mann, der sich im November 2024 abends mit heißem Wasser übergossen hatte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er nach einer medizinischen Behandlung in einen Haftraum verlegt und erst am folgenden Tag ins Krankenhaus gebracht worden sein.

Auf der Krankenstation des Gefängnisses seien seine Wunden versorgt worden, zudem habe er Schmerzmittel erhalten.

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"Fragen der Bediensteten zum Grund seines Handelns soll er zunächst nicht beantwortet, schließlich aber Tabletten verlangt und geäußert haben, dass er sich umbringen wolle", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Daraufhin sei eine Verlegung in einen besonders gesicherten, kameraüberwachten Haftraum angeordnet worden.

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Künstliches Koma im Krankenhaus

Tags darauf, im Krankenhaus, sei der Verletzte zunächst in ein künstliches Koma versetzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Drei Tage später sei er zu Fuß aus dem Krankenhaus geflohen, sein Aufenthaltsort sei bis heute unbekannt. Er war wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz im Gefängnis, Ende November wäre den Angaben zufolge das Ende seiner Strafe erreicht gewesen.

Ermittelt werde gegen die im Gefängnis diensthabende Ärztin und zwei Krankenschwestern. Die Gefängnisleitung habe die Staatsanwaltschaft am folgenden Morgen eingeschaltet.

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