Die Wahl beginnt: Darauf müssen Kölner jetzt achten

Köln - Am 14. September 2025 sind alle Kölnerinnen und Kölner aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen per Post in den Briefkasten flattern.

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden 2025 am 14. September statt. An diesem Tag wählen alle Städte und Gemeinden in NRW ihre neuen kommunalen Vertreter. (Archivbild)  © Federico Gambarini/dpa

Es wird nicht nur eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister geben, sondern auch ein neuer Stadtrat, die neun Bezirksvertretungen und 22 Mitglieder des Integrationsrates werden gewählt.

Wie die Stadt mitteilt, startet der Versand der Benachrichtigungen für die Kommunalwahl am Samstag, dem 9. August. Für die Integrationsratswahl eine Woche später, am 16. August.

Insgesamt sollen rund 1,1 Millionen Wahlbenachrichtigungen herausgehen. Bis zum 24. August sollten die meisten zu Hause angekommen sein.

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Falls Du bis dahin keine Nachricht bekommen hast, kannst Du direkt beim Wahlamt der Stadt Köln unter 0221/221-34567 anrufen und nachhaken.

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Kommunalwahlen: Diese Möglichkeiten stehen zu Auswahl

Für die Wahlen stehen den Bürgern in Köln und ganz NRW verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um ihre Stimme abzugeben. (Archivbild)  © Oliver Berg/dpa

Ab Montag (11. August) können Kölner schon vor dem Wahltag am 14. September per Direktwahl ihre Stimme abgeben.

Wer die Briefwahl nutzen will, muss diese online bis spätestens Freitag, den 12. September beantragen, allerdings getrennt für Kommunal- und Integrationsratswahl.

Im Umschlag findest Du drei Stimmzettel: Oberbürgermeister (weiß), Stadtrat (grün) und Bezirksvertretungen (rosa). Wenn Du auch zur Integrationsratswahl wahlberechtigt bist, bekommst Du einen separaten Umschlag mit einem extra hellblauen Stimmzettel.

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Wichtig: Briefwahlunterlagen werden ab Montag (11. August) verschickt und müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Wer lieber den persönlichen Gang zum Wahllokal bevorzugt, kann am 14. September von 8 bis 18 Uhr seine Stimme loswerden. Wahlberechtigt sind alle ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Köln und deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit.

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