Tierisch wichtig: Stadt Köln erhöht Zuschüsse für Tierheime deutlich

Köln - Mehr Geld für den Tierschutz: Die Stadt unterstützt die Kölner Tierheime künftig mit einem deutlich höheren Betrag und reagiert damit auf die steigenden Kosten und Herausforderungen in der Versorgung der Tiere.

Tierheime gewährleisten neben der sicheren Unterbringung ihrer Schützlinge auch deren artgerechte Pflege und medizinische Versorgung.  © Marcus Brandt/dpa

In einer neuen Vereinbarung hat die Stadt beschlossen, den Tierheimen in Dellbrück und Zollstock jährlich rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, wie es in einer Mitteilung hieß.

Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf die stark gestiegenen Ausgaben für Energie, Personal und tierärztliche Versorgung - Kosten, die die bisherigen Zahlungen bei weitem nicht mehr abdecken konnten.

Die Tierheime nehmen neben Fund- auch Verwahrtiere bei sich auf, also Vierbeiner, die entweder in Köln aufgegriffen wurden oder aus tierschutzrechtlichen Gründen sichergestellt, beschlagnahmt oder ihren Haltern entzogen werden mussten.

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Neben der sicheren Unterbringung gewährleisten die Einrichtungen auch eine artgerechte Pflege und medizinische Grundversorgung ihrer Schützlinge und leisten somit einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz.

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1,3 Millionen Euro für Tierheime: Neuer Vertrag läuft zunächst für fünf Jahre

Egal ob Hund, Katze oder Maus: Im Tierheim kümmern die Pfleger sich mit großem Engagement um ihre Schützlinge.  © Sebastian Gollnow/dpa

Im Rahmen der neuen Vereinbarung wurden die Tagessätze für die verschiedenen Tierarten nun neu kalkuliert.

So zahlt die Stadt beispielsweise 28,50 Euro pro Tag für Hunde, 13,50 Euro für Katzen und 5,43 Euro für Kleintiere. In diesen Sätzen seien sämtliche Kosten enthalten, von Futter und Pflege über Personal- und Gebäudekosten bis hin zur medizinischen Grundversorgung, wie es hieß.

Die Erstattungsdauer durch die Stadt richtet sich dabei nach dem Status der Vierbeiner, also ob es sich um Fundtiere, Verwahrtiere oder sogenannte Listenhunde handelt, die unter das Landeshundegesetz fallen.

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Der Vertrag läuft zunächst für fünf Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Eine Anpassung der Tagessätze erfolgt dann alle drei Jahre auf Basis des Verbraucherpreisindex.

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