Wasserverbot! Stadt Köln greift durch und droht Bürgern mit 50.000 Euro Bußgeld

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Köln - Die Stadt Köln zieht die Reißleine: Wegen anhaltender Trockenheit herrscht ab sofort ein striktes Wasserentnahme-Verbot!

Aus fließenden Gewässern darf in Köln ab sofort kein Wasser mehr entnommen werden. (Symbolbild)
Aus fließenden Gewässern darf in Köln ab sofort kein Wasser mehr entnommen werden. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Die geringen Niederschläge im Frühjahr haben den Gewässern in der Rheinmetropole schwer zugesetzt. Schon jetzt führen die Bäche immer weniger Wasser, manche sind bereits vollständig ausgetrocknet.

Genannt werden unter anderem Selbach, Flehbach, Giesbach und Kurtenwaldbach. Laut Stadt führten bereits die Sommer 2018, 2019, 2020, 2022, 2023 und 2025 sehr wenig Niederschlag. Auch das Jahr 2026 sei bislang zu trocken gewesen.

Angesichts dessen hat das örtliche Umwelt- und Verbraucherschutzamt jetzt eine allgemeine Verfügung erlassen, die besagt, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, untersagt ist.

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Eine ähnliche Regelung hat es auch in den vergangenen Jahren gegeben. Die neue Anordnung gilt jeweils vom 1. Juni bis 31. Oktober und ist zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2030 befristet.

Stadt Köln sieht Tiere und Pflanzen gefährdet

In der Domstadt gibt es rund 900 Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an den Gewässern liegen. (Symbolbild)
In der Domstadt gibt es rund 900 Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an den Gewässern liegen. (Symbolbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Wie die Stadt in ihrer Bekanntmachung weiter mitteilte, verschärfe jede zusätzliche Wasserentnahme die Lage für Tiere, Pflanzen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Warum das so ist, wird ebenfalls erläutert.

Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinke die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steige. Das könne die Gewässerökologie massiv stören und Lebensräume dauerhaft schädigen.

Die Verfügung gilt sofort. Eine Klage dagegen hat also keine aufschiebende Wirkung. Die Einhaltung des Verbots soll zudem überwacht werden. Wer trotzdem Wasser entnimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

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Wasser mit elektrischen Pumpen abzuzapfen, sei ohnehin nicht erlaubt, betont die Stadt. Die Entscheidung betrifft vor allem die etwa 900 Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an den Gewässern liegen. Ausnahmegenehmigungen seien möglich.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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