Brandsätze in Wintergarten geworfen: Polizei fasst 47-Jährigen nach versuchtem Tötungsdelikt

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Seelingstädt - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln aktuell gegen einen 47-Jährigen wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und versuchter schwerer Brandstiftung.

Kräfte der Polizei an dem Haus in Seelingstädt, das in der Nacht zu Sonntag offenbar das Ziel eines Brandanschlags wurde. Der Täter wurde inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.
Kräfte der Polizei an dem Haus in Seelingstädt, das in der Nacht zu Sonntag offenbar das Ziel eines Brandanschlags wurde. Der Täter wurde inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.  © Sören Müller

Wie die Behörden am Dienstag mitteilten, soll der Deutsche gegen 0.25 Uhr in der Nacht zu Sonntag zwei Brandsätze in den Wintergarten eines Wohnhauses an der Trebsener Straße in Seelingstädt bei Trebsen geworfen haben.

Durch die Brandsätze kam es zu einem Feuer im Inneren des Wohnhauses. Ein 59-jähriger Bewohner des Hauses konnte die Flammen jedoch rechtzeitig mit einem Feuerlöscher bekämpfen und verhinderte so, dass jemand verletzt wurde. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch unklar.

"Die Polizei und die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der Beschuldigte durch das Werfen der Brandsätze die Hausbewohner töten wollte", so die Behörden.

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Der 47-Jährige konnte bereits gefasst werden. Eine Bereitschaftsrichterin erließ daraufhin einen Unterbringungsbefehl und setzte diesen in Vollzug. Inzwischen soll sich der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der 47-jährige Deutsche die Bewohner des Hauses töten wollte. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der 47-jährige Deutsche die Bewohner des Hauses töten wollte. Verletzt wurde zum Glück niemand.  © Sören Müller
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Zwar dauern die Ermittlungen in dem Fall noch an. Laut Staatsanwaltschaft und der zuständigen Bereitschaftsrichterin gibt es jedoch bereits jetzt dringende Gründe dafür, dass der Deutsche die Tat zumindest im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen haben soll.

Beide Seiten gehen davon aus, dass das Gericht die Unterbringung des 47-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.

Titelfoto: Sören Müller

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