Leipzig - Die Leipziger Polizei hat bereits in der vergangenen Woche einen Mann geschnappt, der mehrere Straftaten begangen haben soll, darunter Körperverletzung, schweren Raub, Sachbeschädigung und Nötigung. Vor allem im Januar und Februar hatte er durch mehrere vermeintliche Verbrechen die Aufmerksamkeit der Ermittler erregt.
Wie die Polizeidirektion Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig am Donnerstagmorgen mitteilten, sitzt der beschuldigte Syrer seit dem 6. Februar in Untersuchungshaft.
Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass er am 29. Januar in einem Imbiss in der Riesaer Straße unter Vorhalten eines Stichwerkzeuges Bargeld erbeutet haben soll. Außerdem soll er einer der anwesenden Personen ins Gesicht geschlagen haben.
Am 1. Februar soll der Mann einer Frau an der Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Torgauer Platzes (OT Volkmarsdorf) das Handy entrissen, ihr ins Gesicht geschlagen und das Handy kaputtgemacht haben.
Am späten Abend des 4. Februar eskalierte die Situation schließlich weiter, was auch zu seiner vorläufigen Festnahme führte. Ohne ersichtlichen Grund hatte er im Bereich der Köhlerstraße (OT Neustadt-Neuschönefeld) einer Passantin mit der Faust ins Gesicht gehauen.
Ein Passant konfrontierte ihn. Der Tatverdächtige griff ihn an, schlug mit seinen Fäusten mehrfach gegen Kopf und Oberkörper und trat mit den Füßen gegen den Körper des Passanten, nachdem dieser zu Boden gegangen war.
Der Verdächtige ist erst seit September wieder auf freiem Fuß
Die Polizei fand den Beschuldigten schließlich am 5. Februar gegen 3 Uhr nachts im Bereich der Lilienstraße. Er soll sich heftig gewehrt haben, konnte aber festgenommen werden.
Der Syrer hat sich vorher schon einiges zuschulden kommen lassen. Im September 2025 war er nach zwei Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden.
Nun sitzt er schon wieder, allerdings erst mal nur in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen andauern.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, wird mit Blick auf seine bisherigen Vorstrafen und die Gesamtumstände allerdings auch überprüft, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist.