Nach Schwestern-Mord in Leipzig: Wie es jetzt mit der 13-Jährigen weitergeht
Leipzig - Nach der tödlichen Verletzung einer Siebenjährigen mutmaßlich durch ihre ältere Schwester in Leipzig ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.
Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe darum, die Umstände der Tat aufzuklären, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig.
Das Mädchen sei körperlich unverletzt und werde weiter in einer Fachklinik psychologisch betreut, sagte eine Polizeisprecherin.
Zu den tödlichen Verletzungen des jüngeren Mädchens machte die Sprecherin keine Angaben. Allerdings sei eine Obduktion der Leiche angeordnet worden.
Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte die Sprecherin nicht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sprachen von einem besonders tragischen Fall.
Demnach soll die 13-Jährige am Freitagabend auf ihre jüngere Schwester eingestochen haben, als die Eltern nicht im Haus waren. Die Ältere soll nach der Tat selbst die Polizei alarmiert haben. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren sei bereits sichergestellt worden.
Als die Eltern noch am selben Abend über die Tat informiert wurden, sei ein Kriseninterventionsteam dabei gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Solche Teams sollen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern unterstützen.
Wenn Kinder zustechen
Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist. Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten.
So haben zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren im Jahr 2023 gestanden, die 12-jährige Schülerin Luise aus NRW mit Messerstichen getötet zu haben. Der Fall hatte große Schlagzeilen gemacht.
Auch wenn sie nicht strafmündig sind, so kann das Jugendamt bei Kindern, die jünger als 14 sind, verschiedene Maßnahmen ergreifen. Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung für das Kind, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen - oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird.
Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof