Reisender "scherzt" an Flughafen über Bombe im Handgepäck: Seine Strafe hat es in sich!

Schkeuditz - Mit dem Flugpersonal am Leipziger Flughafen ist nicht zu scherzen: Nach einem vermeintlich harmlosen "Witz" wurde einem 66-jährigen Mann der Eintritt ins Flugzeug verwehrt.

Einige Witze sollten kurz vor einem Flughafen lieber unausgesprochen bleiben. (Symbolbild)
Einige Witze sollten kurz vor einem Flughafen lieber unausgesprochen bleiben. (Symbolbild)  © Moritz Frankenberg/dpa

Nach Angaben der Leipziger Bundespolizei hatte der Deutsche beim Boarding für seinen Flug nach Tunesien mehrere "Scherze" gegenüber den Flugbegleiterinnen gemacht: In seinem Handgepäck befände sich Sprengstoff, weswegen die Frauen den Koffer nicht dauernd verrücken sollen.

Der Kapitän des Flugzeugs fand das allerdings gar nicht witzig und ließ den Scherzkeks nicht mit an Bord. Stattdessen musste sich der 66-Jährige mit der herbeigerufenen Bundespolizei auseinandersetzen, die sein Gepäck gründlich durchsuchte.

Sprengstoff wurde darin dann tatsächlich nicht gefunden. Verständlicherweise bereute der Passagier seinen unpassenden Scherz.

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"Seine Aussagen werden nun allerdings trotzdem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Deutsche muss sich wegen der Störung des öffentlichen Friedens verantworten", so eine Mitteilung der Bundespolizei.

Diese Straftat kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer hohen Geldstrafe belegt werden.

"Die Bundespolizei warnt davor, solche falschen Behauptungen in Form von vermeintlichen Späßen zu tätigen. Gerade in einem Umfeld, in welchem Hochsicherheitsstandards unbedingt eingehalten werden müssen, kann dies weitreichende Folgen haben", so die Warnung der Behörde.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

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