Leipzig - Ihr grenzenloser Leichtsinn hat sie den Lebensgefährten und drei kleinen Kindern den Vater gekostet. Im Prozess um den "Todeskuss" im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt Leipzig ist Laura R. (24) am Donnerstag zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht gab dem Gefängnis-Personal eine Mitschuld an der Tragödie.
Laura ist das drittälteste von insgesamt 15 Geschwisterkindern einer Familie, die es wegen ihrer bemerkenswerten Größe vor einigen Jahren mehrfach ins Fernsehen geschafft hatte. Im Juni 2021 traf die Arbeitslose auf ihren Traummann - Mohamed R. (23), einen Flüchtling aus Tunesien. "Wir haben uns bei Aldi auf der Eisenbahnstraße kennengelernt", erzählte sie am Donnerstag.
Vier Jahre Beziehung schenkten drei Kindern das Leben. Doch die Drogenabhängigkeit des Nordafrikaners, der selbst mit Rauschgift dealte, beeinträchtigte zunehmend das Familienleben.
Mitte vorigen Jahres kam Mohamed wegen Drogenhandels in U-Haft. Doch auch hinter Gittern bestimmte der "Stoff" sein Leben. Er habe sie gezwungen, Drogen in den Knast zu schmuggeln, erzählte Laura vor Gericht. "Ich wollte es ihm ausreden, bin dann aber weich geworden." Am 2. Januar kam es zur verhängnisvollen Übergabe.
Als Besucherin schmuggelte Laura gleich drei mit Methamphetamin gefüllte Kugeln im Durchmesser von je zwei Zentimetern in ihrem Mund in den Besucherraum der JVA. Mit einem innigen Begrüßungskuss übergab sie die Drogenfracht ihrem Lebensgefährten.
Kontrollen versagten, Gefängnisarzt verzichtete auf Überwachung
Der verschluckte die Kugeln - ob versehentlich oder bewusst, um sie später wieder auszuscheiden, blieb im Prozess unklar. Doch die Drogenfracht ging im Magen auf.
Rechtsmediziner stellten im Blut des Tunesiers später eine absolut tödliche Dosis von 3933 Nanogramm Methamphetamin je Milliliter fest.
Was folgte, war ein fast 24-stündiges qualvolles Sterben, wie das Gericht anhand von Zeugenaussagen und JVA-Protokollen feststellte.
Zwar meldete sich der am ganzen Leibe zitternde Mann nachts noch beim Gefängnispersonal und wurde auch von einem Arzt untersucht. Doch da der Tunesier anfangs die Ursache seines Unwohlseins verschwieg, konnte ihm nicht effektiv geholfen werden.
Dennoch gab die Strafkammer in ihrem Urteil auch dem JVA-Personal eine Mitschuld an dem Todesfall. Zum einen, weil hier die Kontrollen versagten, zum anderen, weil nach Ansicht des rechtsmedizinischen Gutachters eine medizinische Überwachung des über starke Schmerzen klagenden Insassen in der Nacht geboten gewesen wäre, jedoch unterlassen wurde.