Verfolgungsjagd unter Drogeneinfluss: 43-jähriger Honda-Fahrer verfehlt Fußgänger knapp

Eilenburg - In Eilenburg (Landkreis Nordsachsen) hat sich ein Mann am Sonntagmorgen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei fast einen Fußgänger umgefahren.

Der Honda geriet am Sonntagmorgen in den Fokus der Polizei, da er ohne Kennzeichen unterwegs war. (Symbolfoto)  © Jens Büttner/dpa

Gegen 9 Uhr entdeckte ein Streifenwagen einen Honda, der ohne Kennzeichen am Alten Celluloidwerk unterwegs war, teilte Polizeisprecher Moritz Peters mit. Als die Beamten das Auto zum Halten aufforderten, missachtete der Fahrer jedoch die Anweisung und ergriff die Flucht.

"In der Folge fuhr der Mann mit massiv überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet von Eilenburg", so Peters weiter.

Dabei verlor er mehrfach die Kontrolle über das Fahrzeug. In einer Kurve brach das Heck aus, der Wagen kam ins Schleudern und prallte mit dem Heck gegen eine Mauer.

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"Beim Versuch, das Fahrzeug abzufangen und zurück auf die Fahrbahn zu lenken, schlitterte der Pkw über einen Grünstreifen und verfehlte einen Fußgänger nur knapp", sagte Polizeisprecher Peters.

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Drogentest reagiert auf Cannabis und Amphetamine

Ein Drogentest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. (Symbolfoto)  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Auch eine Straßensperre der Polizei konnte den 43-Jährigen nicht stoppen: Mit seinem Honda zwängte er sich zwischen einem Straßenschild und einem Streifenwagen hindurch.

"Kurz darauf stellte er den Pkw ab und versuchte, sich unter einem abgestellten Lkw zu verstecken", so Peters von der Polizeidirektion Leipzig. "Dort konnte er schließlich durch die Polizeibeamten gestellt werden."

Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine, weshalb eine Blutentnahme bei dem Deutschen durchgeführt wurde. Der Honda wurde derweil durch die Einsatzkräfte sichergestellt.

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Der 43-Jährige sieht sich nun sogleich mit mehreren Anzeigen konfrontiert: Unter anderem wird gegen ihn wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

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